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Fahrzeug zulassen – so geht es

Zulassungsstelle oder online über i-Kfz: Welche Unterlagen Sie brauchen, was die Zulassung kostet und wie Sie ummelden, umschreiben oder abmelden.

Überblick
5 Min. Lesezeit
Stand Oktober 2026
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Über 300 Tarife im Vergleich
SSL-verschlüsselt · DSGVO-konform
eVB sofort per E-Mail
Stand: Oktober 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Zulassung braucht eine eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, einen Ausweis, eine gültige HU und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  • Seit i-Kfz Stufe 4 lassen sich Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung online erledigen, sofern die Behörde angeschlossen ist.
  • Nach einem Umzug muss die Adresse unverzüglich geändert werden; das Kennzeichen darf seit 2015 bundesweit behalten werden.
  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); online ist die Zulassung günstiger als am Schalter.

Zulassungsstelle oder i-Kfz?

Zulassungsstellei-Kfz (online)
Terminmeist nötig, Wartezeitkeiner
Dauer bis das Fahrzeug fahren darfnach dem Termin sofortsofort nach Abschluss (vorläufiger Zulassungsnachweis)
VoraussetzungUnterlagen im OriginalPersonalausweis mit Online-Funktion, Sicherheitscodes der Papiere
Gebührnach GebOStnach GebOSt, reduziert
Kennzeichen und Plakettensofortper Post, vorläufiger Nachweis bis dahin

Was online möglich ist und welche Voraussetzungen gelten, erklärt der Ratgeber i-Kfz Online-Zulassung.

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Abmeldung

  • Neuzulassung: Ein bisher nicht oder nicht mehr zugelassenes Fahrzeug bekommt erstmals ein Kennzeichen. Nötig: eVB, Teil II (oder COC-Papier bei Neuwagen), Ausweis, SEPA-Mandat, bei Gebrauchten die HU.
  • Umschreibung mit Halterwechsel: Das Fahrzeug wird auf eine andere Person zugelassen, etwa nach einem Gebrauchtwagenkauf. Der neue Halter braucht eine eigene eVB. Siehe eVB beim Halterwechsel.
  • Umschreibung ohne Halterwechsel: Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder Adressänderung. Keine neue eVB nötig. Siehe Ummelden nach Umzug.
  • Wiederzulassung: Ein abgemeldetes Fahrzeug wird wieder in Betrieb genommen. Nötig: eVB, Teil I und II, HU, SEPA-Mandat.
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung): Teil I und Kennzeichenschilder genügen, keine eVB. Die Versicherung endet mit der Abmeldung; viele Versicherer gewähren eine beitragsfreie Ruheversicherung.

Welche Unterlagen Sie mitbringen

Die vollständige Checkliste je Vorgang, inklusive Firmenfahrzeugen, Vollmacht und Minderjährigen, steht unter Unterlagen für die Zulassungsstelle. Die eVB-Nummer bekommen Sie nach dem Tarifabschluss im Kfz-Vergleich per E-Mail.

Reihenfolge: Erst HU und Papiere prüfen, dann die eVB anfordern. Sie gilt meist 3 bis 6 Monate; läuft sie vorher ab, muss eine neue her.

Alle Ratgeber zur Zulassung

Häufige Fragen

FAQ: Fahrzeugzulassung

Was brauche ich für die Zulassung?
Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Neuwagen die COC-Bescheinigung), bei Gebrauchten zusätzlich Teil I und den HU-Nachweis, sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Kann ich jemanden zur Zulassungsstelle schicken?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht und Kopie Ihres Ausweises. Zusätzlich braucht die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis.
Wie lange dauert die Zulassung?
Vor Ort ist das Fahrzeug nach dem Termin sofort zugelassen. Online erhalten Sie nach Abschluss einen vorläufigen Zulassungsnachweis und dürfen bis zu zehn Tage damit fahren, bis Plaketten und Papiere per Post kommen.
Darf ich mit dem Vertrag des Verkäufers fahren?
Der Vertrag des Verkäufers geht nach § 95 VVG zunächst auf den Käufer über. Für die Umschreibung brauchen Sie trotzdem eine eigene eVB, und Sie sollten das Fahrzeug unverzüglich umschreiben.
Was kostet die Zulassung?
Die Gebühren legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest; sie unterscheiden sich je Vorgang und Behörde. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder. Online ist die Zulassung günstiger als am Schalter.
Brauche ich für die Zulassung eine Werkstatt?
Nur, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist. Ohne gültige HU wird kein Fahrzeug zugelassen, auch online nicht.

Erst der Tarif, dann die Zulassung

Vergleichen Sie Kfz-Tarife und erhalten Sie die eVB-Nummer per E-Mail, gültig für Zulassungsstelle und i-Kfz.

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