Fahrzeug zulassen – so geht es
Zulassungsstelle oder online über i-Kfz: Welche Unterlagen Sie brauchen, was die Zulassung kostet und wie Sie ummelden, umschreiben oder abmelden.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Zulassung braucht eine eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, einen Ausweis, eine gültige HU und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Seit i-Kfz Stufe 4 lassen sich Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung online erledigen, sofern die Behörde angeschlossen ist.
- Nach einem Umzug muss die Adresse unverzüglich geändert werden; das Kennzeichen darf seit 2015 bundesweit behalten werden.
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); online ist die Zulassung günstiger als am Schalter.
Zulassungsstelle oder i-Kfz?
| Zulassungsstelle | i-Kfz (online) | |
|---|---|---|
| Termin | meist nötig, Wartezeit | keiner |
| Dauer bis das Fahrzeug fahren darf | nach dem Termin sofort | sofort nach Abschluss (vorläufiger Zulassungsnachweis) |
| Voraussetzung | Unterlagen im Original | Personalausweis mit Online-Funktion, Sicherheitscodes der Papiere |
| Gebühr | nach GebOSt | nach GebOSt, reduziert |
| Kennzeichen und Plaketten | sofort | per Post, vorläufiger Nachweis bis dahin |
Was online möglich ist und welche Voraussetzungen gelten, erklärt der Ratgeber i-Kfz Online-Zulassung.
Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Abmeldung
- Neuzulassung: Ein bisher nicht oder nicht mehr zugelassenes Fahrzeug bekommt erstmals ein Kennzeichen. Nötig: eVB, Teil II (oder COC-Papier bei Neuwagen), Ausweis, SEPA-Mandat, bei Gebrauchten die HU.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Das Fahrzeug wird auf eine andere Person zugelassen, etwa nach einem Gebrauchtwagenkauf. Der neue Halter braucht eine eigene eVB. Siehe eVB beim Halterwechsel.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder Adressänderung. Keine neue eVB nötig. Siehe Ummelden nach Umzug.
- Wiederzulassung: Ein abgemeldetes Fahrzeug wird wieder in Betrieb genommen. Nötig: eVB, Teil I und II, HU, SEPA-Mandat.
- Abmeldung (Außerbetriebsetzung): Teil I und Kennzeichenschilder genügen, keine eVB. Die Versicherung endet mit der Abmeldung; viele Versicherer gewähren eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Welche Unterlagen Sie mitbringen
Die vollständige Checkliste je Vorgang, inklusive Firmenfahrzeugen, Vollmacht und Minderjährigen, steht unter Unterlagen für die Zulassungsstelle. Die eVB-Nummer bekommen Sie nach dem Tarifabschluss im Kfz-Vergleich per E-Mail.
Reihenfolge: Erst HU und Papiere prüfen, dann die eVB anfordern. Sie gilt meist 3 bis 6 Monate; läuft sie vorher ab, muss eine neue her.
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FAQ: Fahrzeugzulassung
Was brauche ich für die Zulassung?
Kann ich jemanden zur Zulassungsstelle schicken?
Wie lange dauert die Zulassung?
Darf ich mit dem Vertrag des Verkäufers fahren?
Was kostet die Zulassung?
Brauche ich für die Zulassung eine Werkstatt?
Erst der Tarif, dann die Zulassung
Vergleichen Sie Kfz-Tarife und erhalten Sie die eVB-Nummer per E-Mail, gültig für Zulassungsstelle und i-Kfz.
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