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Quadversicherung für Quads & ATVs

Spezialversicherung für Quads und ATVs mit optimaler Absicherung und sofortiger eVB-Nummer.

Quadversicherung vergleichen — Haftpflicht und Kasko für Quad & ATV

Quads und ATVs mit Straßenzulassung (in der Regel Fahrzeugklasse L7e oder Zugmaschine/LOF) brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht samt eVB-Nummer für die Zulassung. Der Rechner vergleicht spezialisierte Quad-Tarife ab etwa 89 € pro Jahr — inklusive optionaler Teil- oder Vollkasko für Diebstahl- und Unfallschutz.

Wichtig bei der Eingabe: Die Zulassungsart (L7e, LOF-Zugmaschine oder ATV) bestimmt Tarif und Beitrag. Leichte 50-ccm-Modelle fahren stattdessen mit jährlichem Versicherungskennzeichen — dafür ist keine eVB nötig.

Hintergrundwissen, Spartipps und Leistungsvergleiche finden Sie im ausführlichen Ratgeber: Quadversicherung: Zulassungsarten, Kosten & Tipps

Häufige Fragen zum Rechner

Welche Versicherung braucht mein Quad?

Quads mit amtlichem Kennzeichen (L7e, LOF) brauchen mindestens eine Kfz-Haftpflicht — wie beim Auto. Teilkasko lohnt wegen des hohen Diebstahlrisikos bei vielen Modellen, Vollkasko bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen. 50-ccm-Quads fahren mit Versicherungskennzeichen.

Warum ist die Zulassungsart so wichtig?

Weil sie den Tarif bestimmt: Ein als LOF-Zugmaschine zugelassenes Quad wird anders eingestuft als ein L7e-Leichtfahrzeug oder ein reines Gelände-ATV. Prüfen Sie die Fahrzeugklasse in der Zulassungsbescheinigung, bevor Sie den Vergleich starten — so vermeiden Sie falsche Beiträge.

Kann ich die SF-Klasse vom Auto aufs Quad übertragen?

Meist nicht direkt — anders als beim Motorrad stufen viele Versicherer das Quad als eigene Fahrzeuggruppe ein. Einige Anbieter gewähren aber Zweitfahrzeug-Regelungen oder Sondereinstufungen, wenn bereits ein Pkw im Haushalt versichert ist. Der Vergleich zeigt die konkreten Konditionen.

Bekomme ich die eVB fürs Quad sofort?

Ja. Nach dem Online-Abschluss wird die eVB-Nummer sofort per E-Mail zugestellt — damit melden Sie das Quad bei der Zulassungsstelle an. Für Saisonkennzeichen (z. B. April bis Oktober) gilt die eVB genauso.

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