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Unterlagen für die Zulassungsstelle

Welche Papiere Sie für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung brauchen, was bei Firmen, Vollmacht und Minderjährigen dazukommt und was die Zulassungsstelle häufig zurückweist.

Einfach erklärt
5 Min. Lesezeit
Stand Oktober 2026
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eVB sofort per E-Mail
Stand: Oktober 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jede Zulassung: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  • Bei Gebrauchtwagen zusätzlich Teil I, der HU-Nachweis und, wenn das Kennzeichen wechselt, die alten Schilder.
  • Wer nicht selbst kommt, braucht eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Halters; Firmen legen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vor.
  • Häufigster Grund für eine Abweisung: abgelaufene HU oder eine falsch abgetippte eVB.

Diese Unterlagen brauchen Sie immer

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Die Adresse muss mit dem Wohnsitz übereinstimmen.
  • eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflicht. Sie kommt nach dem Tarifabschluss per E-Mail; siehe eVB-Nummer beantragen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Bei fabrikneuen Fahrzeugen ersetzt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) den Teil II.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, mit IBAN. Ohne Mandat keine Zulassung.

Zusätzliche Unterlagen je Vorgang

VorgangZusätzlich zu den Grundunterlagen
Neuzulassung NeuwagenCOC-Bescheinigung, ggf. Wunschkennzeichen-Reservierung
Neuzulassung Gebrauchtwagen / ImportTeil I, HU-Nachweis; bei Import Zollunterlagen und ggf. Gutachten nach § 21 StVZO
Umschreibung mit HalterwechselTeil I, HU-Nachweis, bisherige Kennzeichen (wenn sie wechseln), Kaufvertrag empfohlen
Umschreibung ohne Halterwechsel (Umzug)Teil I, Kennzeichen nur bei Wechsel; keine neue eVB
WiederzulassungTeil I, HU-Nachweis, eVB
AbmeldungTeil I, Kennzeichenschilder; Teil II nur bei Verwertungsnachweis

Einzelne Zulassungsbehörden verlangen weitere Nachweise. Prüfen Sie vor dem Termin die Website Ihrer Behörde.

Vollmacht, Firma, Minderjährige, Leasing

  • Vollmacht: Schriftliche Vollmacht des Halters, Ausweiskopie des Halters und Ausweis der bevollmächtigten Person. Viele Behörden stellen ein Formular bereit und verlangen zusätzlich die Einwilligung zur Abfrage von Gebührenrückständen.
  • Firmenfahrzeuge: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Ausweis der vertretungsberechtigten Person, bei Beauftragten eine Vollmacht.
  • Minderjährige Halter: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopien.
  • Leasing- und finanzierte Fahrzeuge: Teil II bleibt meist bei Bank oder Leasinggeber; sie stellen eine Vollmacht oder schicken den Teil II direkt an die Behörde.

Warum die Zulassungsstelle Unterlagen zurückweist

  1. HU abgelaufen: Ohne gültige Hauptuntersuchung keine Zulassung. Bei Gebrauchten vorher prüfen.
  2. eVB falsch oder abgelaufen: Nummer aus der E-Mail kopieren statt abtippen; Gültigkeit beachten (Ratgeber Gültigkeit).
  3. Adresse im Ausweis veraltet: Erst beim Einwohnermeldeamt ummelden, dann zur Zulassungsstelle.
  4. Gebührenrückstände: Offene Kfz-Steuer oder Gebühren blockieren die Zulassung, bis sie bezahlt sind.
  5. Teil II fehlt: Bei finanzierten Fahrzeugen liegt er bei der Bank. Rechtzeitig anfordern.
Häufige Fragen

FAQ: Unterlagen für die Zulassung

Reicht der Führerschein als Ausweis?
Nein. Die Zulassungsstelle verlangt Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Der Führerschein ist kein Identitätsnachweis.
Brauche ich den Kaufvertrag?
Vorgeschrieben ist er nicht, viele Behörden sehen ihn aber gern, vor allem wenn der Teil II noch auf den Verkäufer lautet. Für Sie ist er außerdem der Nachweis gegenüber dem Versicherer.
Was ist die COC-Bescheinigung?
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie ersetzt bei fabrikneuen Fahrzeugen den Teil II, den die Behörde dann erst ausstellt.
Kann ich online zulassen, wenn der Teil II bei der Bank liegt?
Für i-Kfz brauchen Sie den Sicherheitscode des Teil II. Liegt er bei der Bank, müssen Sie ihn anfordern oder vor Ort mit Vollmacht der Bank zulassen.
Wie lange ist die HU-Bescheinigung gültig?
Maßgeblich ist der Fälligkeitsmonat auf der Plakette bzw. im Prüfbericht. Ist er überschritten, verweigert die Zulassungsstelle die Zulassung.
Muss ich das SEPA-Mandat vorab ausfüllen?
Das Formular gibt es bei der Behörde und online. Vorab ausgefüllt spart Zeit; bei i-Kfz wird es digital erteilt.

Die eVB-Nummer fehlt noch?

Tarif vergleichen, online abschließen, eVB per E-Mail erhalten – dann ist die Checkliste vollständig.

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