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eVB-Nummer beim Halterwechsel

Gebrauchtwagen gekauft, geerbt oder in der Familie weitergegeben: Wer das Fahrzeug auf sich umschreibt, braucht eine eigene eVB-Nummer. So läuft die Umschreibung ab und so ist das Auto bis dahin versichert.

Einfach erklärt
6 Min. Lesezeit
Stand Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Umschreibung auf einen neuen Halter verlangt die Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer des neuen Halters.
  • Die Versicherung des Verkäufers geht nach § 95 VVG zunächst auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats kündigen.
  • Die Schadenfreiheitsklasse geht nicht mit dem Auto über. Sie bleibt beim bisherigen Versicherungsnehmer.
  • Für eine reine Adressänderung ohne Halterwechsel ist keine neue eVB nötig.

Wann Sie beim Halterwechsel eine eVB brauchen

Ein Halterwechsel liegt vor, wenn ein zugelassenes Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma umgeschrieben wird: beim Kauf eines Gebrauchtwagens, bei einer Schenkung innerhalb der Familie, bei einem Erbe oder wenn ein Firmenwagen privat übernommen wird. Für diese Umschreibung verlangt die Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer des neuen Halters.

VorgangNeue eVB nötig?
Gebrauchtwagen von privat oder vom Händler kaufen und umschreibenJa, vom Käufer
Fahrzeug in der Familie übertragen (Schenkung, Erbe)Ja, vom neuen Halter
Umzug ohne Halterwechsel (Adressänderung)Nein
Versicherung wechseln bei zugelassenem FahrzeugNein, der neue Versicherer meldet das elektronisch
Fahrzeug abmeldenNein

Maßgeblich ist das Verfahren der zuständigen Zulassungsbehörde; Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Was mit der Versicherung des Verkäufers passiert

Wird ein versichertes Fahrzeug verkauft, geht der bestehende Versicherungsvertrag nach § 95 VVG auf den Käufer über. Das Auto ist also nicht schlagartig unversichert. Käufer und Versicherer können diesen übernommenen Vertrag aber kündigen (§ 96 VVG). Der Käufer hat dafür einen Monat Zeit ab dem Kauf beziehungsweise ab Kenntnis vom Vertrag.

In der Praxis schließt der Käufer vor der Umschreibung eine eigene Kfz-Versicherung ab und legt deren eVB vor. Mit der Umschreibung endet der Vertrag des Verkäufers. Der Verkäufer sollte den Verkauf trotzdem selbst bei seinem Versicherer melden, mit Datum, Uhrzeit, Käuferdaten und einer Kopie des Kaufvertrags.

Für Verkäufer: Bis die Umschreibung beim Versicherer ankommt, können noch Beiträge oder Schäden auf Ihren Vertrag laufen. Die Verkaufsmeldung an die Zulassungsbehörde und den Versicherer schützt Sie. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig.

So läuft die Umschreibung ab

  1. Kaufvertrag schriftlich abschließen, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.
  2. Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer per E-Mail erhalten. Dafür brauchen Sie Fahrzeugdaten (HSN und TSN aus der Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihre Schadenfreiheitsklasse.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Nachweis über die Hauptuntersuchung, Personalausweis, eVB-Nummer und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  4. Umschreiben bei der Zulassungsbehörde oder online über i-Kfz. Das bisherige Kennzeichen kann oft behalten werden.
  5. Versicherungsschein prüfen, sobald er eintrifft, und den ersten Beitrag zahlen.

Das Fahrzeug muss nach dem Erwerb unverzüglich umgeschrieben werden. Fahren mit den Kennzeichen des Verkäufers ist nur so lange sinnvoll, wie dessen Versicherung noch besteht. Wer das Auto zunächst nicht zulassen kann, nutzt für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen.

Was mit der Schadenfreiheitsklasse passiert

Die Schadenfreiheitsklasse gehört zum Versicherungsnehmer, nicht zum Auto. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens bringen Sie Ihre eigene SF-Klasse mit, etwa aus einem bisherigen Vertrag. Die SF-Klasse des Verkäufers geht nicht auf Sie über.

Ausnahme innerhalb der Familie: Viele Versicherer erlauben die Übertragung einer SF-Klasse von Eltern oder Großeltern auf Kinder oder Enkel, oft nur für die Jahre, in denen der Empfänger selbst schon einen Führerschein hatte. Der Abgebende verliert die übertragenen Jahre. Details stehen im Ratgeber SF-Klassen.

Häufige Fragen

FAQ: eVB beim Halterwechsel

Brauche ich beim Gebrauchtwagenkauf eine eigene eVB?
Ja. Für die Umschreibung auf Sie als neuen Halter verlangt die Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer Ihrer eigenen Kfz-Versicherung.
Ist das gekaufte Auto bis zur Umschreibung versichert?
Der bestehende Vertrag des Verkäufers geht nach § 95 VVG zunächst auf den Käufer über. Sie können ihn innerhalb eines Monats kündigen. In der Praxis schließen Käufer vor der Umschreibung eine eigene Versicherung ab.
Kann ich die SF-Klasse des Verkäufers übernehmen?
Nein. Die Schadenfreiheitsklasse gehört zum Versicherungsnehmer und geht nicht mit dem Fahrzeug über. Innerhalb der Familie ist eine Übertragung oft möglich, die Regeln legt der Versicherer fest.
Brauche ich nach einem Umzug eine neue eVB?
Nein, solange der Halter derselbe bleibt. Bei einer reinen Adressänderung genügt die Ummeldung bei der Zulassungsbehörde, auf Wunsch mit neuem Kennzeichen.
Kann ich den Halterwechsel online erledigen?
Ja, über i-Kfz. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion, die eVB-Nummer und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen.
Was muss der Verkäufer tun?
Den Verkauf mit Datum, Uhrzeit und Käuferdaten dem eigenen Versicherer melden und die Kaufvertragskopie aufbewahren. Viele Zulassungsbehörden nehmen zusätzlich eine Veräußerungsanzeige entgegen.

Gebrauchtwagen gekauft?

Vergleichen Sie Kfz-Tarife für Ihr neues Auto und erhalten Sie die eVB-Nummer für die Umschreibung per E-Mail.

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