eVB-Nummer beim Halterwechsel
Gebrauchtwagen gekauft, geerbt oder in der Familie weitergegeben: Wer das Fahrzeug auf sich umschreibt, braucht eine eigene eVB-Nummer. So läuft die Umschreibung ab und so ist das Auto bis dahin versichert.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Umschreibung auf einen neuen Halter verlangt die Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer des neuen Halters.
- Die Versicherung des Verkäufers geht nach § 95 VVG zunächst auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats kündigen.
- Die Schadenfreiheitsklasse geht nicht mit dem Auto über. Sie bleibt beim bisherigen Versicherungsnehmer.
- Für eine reine Adressänderung ohne Halterwechsel ist keine neue eVB nötig.
Wann Sie beim Halterwechsel eine eVB brauchen
Ein Halterwechsel liegt vor, wenn ein zugelassenes Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma umgeschrieben wird: beim Kauf eines Gebrauchtwagens, bei einer Schenkung innerhalb der Familie, bei einem Erbe oder wenn ein Firmenwagen privat übernommen wird. Für diese Umschreibung verlangt die Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer des neuen Halters.
| Vorgang | Neue eVB nötig? |
|---|---|
| Gebrauchtwagen von privat oder vom Händler kaufen und umschreiben | Ja, vom Käufer |
| Fahrzeug in der Familie übertragen (Schenkung, Erbe) | Ja, vom neuen Halter |
| Umzug ohne Halterwechsel (Adressänderung) | Nein |
| Versicherung wechseln bei zugelassenem Fahrzeug | Nein, der neue Versicherer meldet das elektronisch |
| Fahrzeug abmelden | Nein |
Maßgeblich ist das Verfahren der zuständigen Zulassungsbehörde; Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Was mit der Versicherung des Verkäufers passiert
Wird ein versichertes Fahrzeug verkauft, geht der bestehende Versicherungsvertrag nach § 95 VVG auf den Käufer über. Das Auto ist also nicht schlagartig unversichert. Käufer und Versicherer können diesen übernommenen Vertrag aber kündigen (§ 96 VVG). Der Käufer hat dafür einen Monat Zeit ab dem Kauf beziehungsweise ab Kenntnis vom Vertrag.
In der Praxis schließt der Käufer vor der Umschreibung eine eigene Kfz-Versicherung ab und legt deren eVB vor. Mit der Umschreibung endet der Vertrag des Verkäufers. Der Verkäufer sollte den Verkauf trotzdem selbst bei seinem Versicherer melden, mit Datum, Uhrzeit, Käuferdaten und einer Kopie des Kaufvertrags.
Für Verkäufer: Bis die Umschreibung beim Versicherer ankommt, können noch Beiträge oder Schäden auf Ihren Vertrag laufen. Die Verkaufsmeldung an die Zulassungsbehörde und den Versicherer schützt Sie. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig.
So läuft die Umschreibung ab
- Kaufvertrag schriftlich abschließen, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.
- Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer per E-Mail erhalten. Dafür brauchen Sie Fahrzeugdaten (HSN und TSN aus der Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihre Schadenfreiheitsklasse.
- Unterlagen zusammenstellen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Nachweis über die Hauptuntersuchung, Personalausweis, eVB-Nummer und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
- Umschreiben bei der Zulassungsbehörde oder online über i-Kfz. Das bisherige Kennzeichen kann oft behalten werden.
- Versicherungsschein prüfen, sobald er eintrifft, und den ersten Beitrag zahlen.
Das Fahrzeug muss nach dem Erwerb unverzüglich umgeschrieben werden. Fahren mit den Kennzeichen des Verkäufers ist nur so lange sinnvoll, wie dessen Versicherung noch besteht. Wer das Auto zunächst nicht zulassen kann, nutzt für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen.
Was mit der Schadenfreiheitsklasse passiert
Die Schadenfreiheitsklasse gehört zum Versicherungsnehmer, nicht zum Auto. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens bringen Sie Ihre eigene SF-Klasse mit, etwa aus einem bisherigen Vertrag. Die SF-Klasse des Verkäufers geht nicht auf Sie über.
Ausnahme innerhalb der Familie: Viele Versicherer erlauben die Übertragung einer SF-Klasse von Eltern oder Großeltern auf Kinder oder Enkel, oft nur für die Jahre, in denen der Empfänger selbst schon einen Führerschein hatte. Der Abgebende verliert die übertragenen Jahre. Details stehen im Ratgeber SF-Klassen.
FAQ: eVB beim Halterwechsel
Brauche ich beim Gebrauchtwagenkauf eine eigene eVB?
Ist das gekaufte Auto bis zur Umschreibung versichert?
Kann ich die SF-Klasse des Verkäufers übernehmen?
Brauche ich nach einem Umzug eine neue eVB?
Kann ich den Halterwechsel online erledigen?
Was muss der Verkäufer tun?
Gebrauchtwagen gekauft?
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