Bußgeldrechner 2026: Verkehrsbußgelder & Punkte berechnen
Berechnen Sie schnell und präzise die Kosten Ihres Verkehrsverstoßes basierend auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Verkehrsbußgelder und Punkte berechnen Sie hier kostenlos und zuverlässig.
Bußgeldrechner 2026
Berechnen Sie Bußgelder und Punkte für Verkehrsverstöße mit dem aktuellen Bußgeldkatalog
Wichtige Informationen zum Bußgeldkatalog 2026
Der Bußgeldkatalog 2026 enthält alle aktuellen Strafen für Verkehrsverstöße. Unser kostenloser Rechner berücksichtigt automatisch alle Änderungen und berechnet präzise die zu erwartenden Kosten für Ihren Verkehrsverstoß.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird automatisch eine Toleranz abgezogen, um Messfehler zu berücksichtigen:
• Bis 100 km/h: 3 km/h Toleranz werden automatisch abgezogen
• Über 100 km/h: 3% der gefahrenen Geschwindigkeit werden abgezogen
• Stationäre Blitzer: Toleranz ist meist bereits berücksichtigt
• Mobile Messungen: Höhere Toleranzen können gelten
Probezeit-Besonderheiten für Fahranfänger
Fahranfänger in der Probezeit müssen mit besonderen Konsequenzen rechnen, die über die normalen Bußgelder hinausgehen:
• Probezeitverlängerung: Von 2 auf 4 Jahre bei schweren Verstößen
• Aufbauseminar: Verpflichtende Teilnahme an Verkehrspädagogik
• Verschärfte Sanktionen: Zusätzliche Maßnahmen bei Wiederholung
• Alkoholverbot: 0,0‰ - absolutes Alkoholverbot in der Probezeit
Häufige Verkehrsverstöße und deren Folgen
🚗 Geschwindigkeitsüberschreitung
Die häufigste Ursache für Bußgelder. Bereits 21 km/h zu schnell innerorts kostet 115€ und 1 Punkt.
Seit 2017 deutlich verschärft. Telefonieren ohne Freisprechanlage kostet 100€ und 1 Punkt.
• Handy in der Hand: 100€ + 1 Punkt
• SMS schreiben: 100€ + 1 Punkt
• Mit Gefährdung: Höhere Strafen möglich
🚦 Rotlichtverstoß
Schwerwiegender Verstoß mit hohen Strafen. Qualifizierte Verstöße führen zu Fahrverbot.
• Einfacher Verstoß: 90€ + 1 Punkt
• Qualifiziert: 200€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
• Mit Gefährdung: 320€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Punktesystem Flensburg - So funktioniert es
Punktestand und Konsequenzen
Das Fahreignungsregister in Flensburg sammelt Punkte für Verkehrsverstöße. Je nach Punktestand drohen verschiedene Maßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug.
• 1-3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Folgen
• 4-5 Punkte: Ermahnung mit Hinweis auf Seminar
• 6-7 Punkte: Verwarnung mit Seminarempfehlung
• 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabbau und Tilgung
Punkte werden automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht. Zusätzlich kann durch Seminare ein Punkteabbau erreicht werden.
• 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
• 2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren
• 3 Punkte: Tilgung nach 10 Jahren
• Seminar: 1 Punkt Abzug alle 5 Jahre möglich
Fahrverbot - Dauer und Alternativen
🚫 Fahrverbot-Dauer
Fahrverbote werden in Monaten verhängt und müssen zusammenhängend abgesessen werden.
• 1 Monat: Bei erstmaligen schweren Verstößen
• 2 Monate: Bei Wiederholung oder Gefährdung
• 3 Monate: Bei besonders schweren Verstößen
⏰ Antritt des Fahrverbots
Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft angetreten werden.
• Führerschein bei Behörde abgeben
• Antritt kann verschoben werden
• Berufliche Härtefälle möglich
💰 Geldstrafe statt Fahrverbot
In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden.
• Nur bei besonderen Härtefällen
• Berufliche Existenzgefährdung
• Anwaltliche Beratung empfohlen
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. In bestimmten Fällen kann sich ein Einspruch lohnen, besonders bei höheren Strafen oder drohendem Fahrverbot.
• Fehler im Bußgeldbescheid (falsche Daten, ungeeichte Messgeräte)
• Falsche Tatortangaben oder Zeitangaben
• Defekte Blitzanlagen oder Messfehler
• Verjährung der Tat (3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten)
Fristen und Verfahren
Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden.
• Schriftform erforderlich (E-Mail oder Brief)
• Begründung zunächst nicht zwingend
• Bei höheren Strafen Anwalt empfehlenswert
• Risiko: Gericht kann auch höhere Strafen verhängen
Fahreignungsregister
Das Punktesystem in Flensburg
Seit der Reform 2014 wird in Flensburg ein 8-Punkte-System geführt. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert, wann Punkte verfallen und ab wann Ihr Führerschein gefährdet ist.
Wie das Punktesystem funktioniert
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße ab einer bestimmten Schwere. Pro Verstoß gibt es 1 bis 3 Punkte – je nachdem, wie gravierend die Tat ist.
Eingeführt 1958 und 2014 grundlegend reformiert, ist das heutige 8-Punkte-System deutlich verständlicher als das alte 18-Punkte-System.
1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (z.B. 21-30 km/h zu schnell außerorts)
2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
3 Punkte: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (z.B. Trunkenheit am Steuer)
Punktestand & Konsequenzen
Der aktuelle Punktestand bestimmt die nächste Maßnahme der Behörde. Die Skala ist 8-stufig, wobei bereits ab 4 Punkten der Staat aktiv eingreift.
1-3 Punkte: Vormerkung – keine Maßnahme
4-5 Punkte: Schriftliche Ermahnung + Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar
6-7 Punkte: Verwarnung + Pflicht-Information über Konsequenzen
Ab 1,1‰: Straftat – Führerscheinentzug + Geld-/Freiheitsstrafe
Drogen am Steuer: 500-1.500 € + Punkte + Fahrverbot + MPU
Abstandsverstoß
Halber Tacho – diese Faustregel gilt als Mindestabstand außerorts. Bei zu geringem Abstand drohen je nach Geschwindigkeit erhebliche Strafen.
Bis 80 km/h: 25-75 € je nach Unterschreitung
80-100 km/h: 75-180 € + 1 Punkt
100-130 km/h: 100-320 € + 1-2 Punkte
Über 130 km/h: 180-400 € + 1-2 Punkte + bis 3 Monate Fahrverbot
Parkverstoß & Halten
Die mit Abstand häufigsten Bußgelder im Alltag. Seit 2021 deutlich verschärft – besonders bei Behindertenparkplätzen und Feuerwehrzufahrten.
Falschparken ohne Behinderung: 25-55 €
Auf Geh-/Radweg parken: 55-110 € + ggf. 1 Punkt
Auf Behindertenparkplatz: 55 €
In Feuerwehrzufahrt: 55 € + ggf. Abschleppen
Sonderfälle
MPU, Wiederholungstäter & Auslandsverstöße
Wann droht die MPU? Was passiert bei Verstößen im Ausland? Und wann gelten Sie als Wiederholungstäter? Wichtige Sonderfälle im Überblick.
MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die MPU (umgangssprachlich Idiotentest genannt) wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Sie ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.
Häufigste Anlässe: 8 Punkte erreicht, Alkohol über 1,6‰, Drogenkonsum, wiederholte Verstöße innerhalb kurzer Zeit.
Kosten: ca. 500-800 € (Untersuchung) + 500-2.000 € (Vorbereitung)
Sperrfrist meist 6-12 Monate vor Antragstellung möglich
Wiederholungstäter – verschärfte Konsequenzen
Wer den gleichen Verstoß innerhalb eines Jahres wiederholt, muss mit härteren Strafen rechnen. Bei manchen Tatbeständen reicht eine Wiederholung für ein Fahrverbot, das beim ersten Mal nicht drohte.
Handy am Steuer wiederholt: zusätzlich 1 Monat Fahrverbot
Rotlichtverstoß wiederholt: Punkte und Bußgeld werden erhöht
Alkohol-Wiederholung: oft direkt MPU-Anordnung
Geschwindigkeit innerorts 26+ km/h: schon erste Wiederholung kann Fahrverbot bringen
Verkehrsverstöße im Ausland
Auslands-Verstöße werden in Deutschland seit 2010 (EU-Vollstreckungsabkommen) ab 70 € konsequent eingetrieben. Punkte werden allerdings nur eingetragen, wenn der ausländische Verstoß einem deutschen Tatbestand entspricht.
Schweiz: hohe Strafen (oft 4-stellig), aggressive Verfolgung
Italien: Zustellung bis 360 Tage später möglich
Punkte: Nur bei vergleichbarer Tat nach deutschem Recht
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot (1-3 Monate) ist eine Ordnungswidrigkeit – der Führerschein wird nur vorübergehend abgegeben. Beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis komplett weg und muss neu beantragt werden.
Wichtiger Unterschied: Beim Fahrverbot dürfen Sie nach Ablauf einfach weiterfahren. Beim Entzug brauchen Sie eine neue Fahrerlaubnis, ggf. mit MPU.
Fahrverbot: 1-3 Monate, automatische Rückgabe danach
Entzug: mindestens 6 Monate Sperre, danach Neuantrag
4-Monats-Regel: Erstmaliges Fahrverbot kann auf 4 Monate verschoben werden
Berufskraftfahrer: gleiche Regeln, aber existenzbedrohend