Wie das Punktesystem funktioniert
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße ab einer bestimmten Schwere. Pro Verstoß gibt es 1 bis 3 Punkte – je nachdem, wie gravierend die Tat ist.
Eingeführt 1958 und 2014 grundlegend reformiert, ist das heutige 8-Punkte-System deutlich verständlicher als das alte 18-Punkte-System.
- 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten (z.B. 21-30 km/h zu schnell außerorts)
- 2 Punkte: Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
- 3 Punkte: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (z.B. Trunkenheit am Steuer)
