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Auto ummelden nach Umzug

Neue Adresse, gleiches Auto: Was Sie nach dem Umzug bei Zulassungsbehörde, Versicherung und Kfz-Steuer erledigen müssen, ob das Kennzeichen bleibt und was es kostet.

Einfach erklärt
5 Min. Lesezeit
Stand Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Umzug müssen Sie die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich ändern lassen, auch innerhalb derselben Stadt.
  • Das Kennzeichen dürfen Sie behalten, auch beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk (bundesweit seit 2015). Ein neues Kennzeichen ist freiwillig.
  • Eine neue eVB-Nummer ist nicht nötig, der Halter bleibt derselbe. Informieren Sie aber den Versicherer: Die Regionalklasse kann den Beitrag ändern.
  • Die Ummeldung geht vor Ort oder online über i-Kfz, wenn Ihre Behörde angeschlossen ist.

Wann Sie ummelden müssen

Nach § 15 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen) muss der Halter Änderungen der Anschrift der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. In der Praxis heißt das: zeitnah nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Zulassungsstelle gleicht die Adresse mit dem Melderegister ab. Wer die Ummeldung versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld und bekommt Post der Behörde (etwa HU-Erinnerungen oder Bußgeldbescheide) an die alte Adresse.

Zuerst zum Einwohnermeldeamt, dann zur Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle verlangt den Ausweis mit der neuen Adresse.

Kennzeichen behalten oder neues wählen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Das spart die Kosten für neue Schilder und die Plaketten. Ein Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist freiwillig.

SituationKennzeichenVorgang
Umzug innerhalb des ZulassungsbezirksbleibtAdressänderung in Teil I
Umzug in anderen Bezirk, Kennzeichen behaltenbleibtUmschreibung ohne Halterwechsel, neue Teil I
Umzug in anderen Bezirk, neues KennzeichenneuUmschreibung, neue Schilder und Plaketten

So läuft die Ummeldung ab

  1. Beim Einwohnermeldeamt anmelden; neue Adresse im Ausweis eintragen lassen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Bezirkswechsel auch Teil II und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (die Steuer wird in Ihrem neuen Hauptzollamt geführt).
  3. Ummelden bei der Zulassungsbehörde des neuen Wohnorts oder online über i-Kfz.
  4. Versicherer informieren. Die neue Adresse ändert die Regionalklasse; der Beitrag kann steigen oder sinken. Steigt er ohne bessere Leistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Siehe Regionalklassen.

Keine neue eVB: Die eVB-Nummer wird nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel verlangt. Beim Umzug bleibt der Versicherungsvertrag bestehen.

Was die Ummeldung kostet

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Vorgang und Behörde unterschiedlich. Eine reine Adressänderung ist günstiger als eine Umschreibung mit neuem Kennzeichen, bei der Schilder und Plaketten hinzukommen. Online über i-Kfz sind die Gebühren niedriger als am Schalter. Den konkreten Betrag nennt die Gebührentabelle Ihrer Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

FAQ: Auto ummelden nach Umzug

Muss ich nach dem Umzug eine neue eVB-Nummer beantragen?
Nein. Die eVB wird nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel verlangt. Beim Umzug bleibt der Halter derselbe und der Versicherungsvertrag läuft weiter.
Darf ich mein Kennzeichen behalten?
Ja, bundesweit seit 2015, auch beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk. Ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist freiwillig.
Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung. Erledigen Sie die Ummeldung zeitnah nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Ändert sich mein Versicherungsbeitrag?
Möglicherweise. Mit dem Zulassungsbezirk ändert sich die Regionalklasse. Der Versicherer passt den Beitrag an; steigt er ohne Leistungsverbesserung, können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Kann ich online ummelden?
Ja, über i-Kfz, wenn Ihre neue Zulassungsbehörde angeschlossen ist. Sie brauchen den Personalausweis mit Online-Funktion und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen.
Was passiert mit der Kfz-Steuer?
Die Zulassungsbehörde meldet die Änderung an den Zoll. Bei einem Wechsel des Hauptzollamts wird ein neues SEPA-Mandat erteilt; die Steuer läuft ohne Unterbrechung weiter.

Regionalklasse gestiegen?

Nach dem Umzug lohnt der Tarifvergleich. Bei Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

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