Auto ummelden nach Umzug
Neue Adresse, gleiches Auto: Was Sie nach dem Umzug bei Zulassungsbehörde, Versicherung und Kfz-Steuer erledigen müssen, ob das Kennzeichen bleibt und was es kostet.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Umzug müssen Sie die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich ändern lassen, auch innerhalb derselben Stadt.
- Das Kennzeichen dürfen Sie behalten, auch beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk (bundesweit seit 2015). Ein neues Kennzeichen ist freiwillig.
- Eine neue eVB-Nummer ist nicht nötig, der Halter bleibt derselbe. Informieren Sie aber den Versicherer: Die Regionalklasse kann den Beitrag ändern.
- Die Ummeldung geht vor Ort oder online über i-Kfz, wenn Ihre Behörde angeschlossen ist.
Wann Sie ummelden müssen
Nach § 15 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen) muss der Halter Änderungen der Anschrift der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. In der Praxis heißt das: zeitnah nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Zulassungsstelle gleicht die Adresse mit dem Melderegister ab. Wer die Ummeldung versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld und bekommt Post der Behörde (etwa HU-Erinnerungen oder Bußgeldbescheide) an die alte Adresse.
Zuerst zum Einwohnermeldeamt, dann zur Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle verlangt den Ausweis mit der neuen Adresse.
Kennzeichen behalten oder neues wählen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Das spart die Kosten für neue Schilder und die Plaketten. Ein Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist freiwillig.
| Situation | Kennzeichen | Vorgang |
|---|---|---|
| Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks | bleibt | Adressänderung in Teil I |
| Umzug in anderen Bezirk, Kennzeichen behalten | bleibt | Umschreibung ohne Halterwechsel, neue Teil I |
| Umzug in anderen Bezirk, neues Kennzeichen | neu | Umschreibung, neue Schilder und Plaketten |
So läuft die Ummeldung ab
- Beim Einwohnermeldeamt anmelden; neue Adresse im Ausweis eintragen lassen.
- Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Bezirkswechsel auch Teil II und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (die Steuer wird in Ihrem neuen Hauptzollamt geführt).
- Ummelden bei der Zulassungsbehörde des neuen Wohnorts oder online über i-Kfz.
- Versicherer informieren. Die neue Adresse ändert die Regionalklasse; der Beitrag kann steigen oder sinken. Steigt er ohne bessere Leistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Siehe Regionalklassen.
Keine neue eVB: Die eVB-Nummer wird nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel verlangt. Beim Umzug bleibt der Versicherungsvertrag bestehen.
Was die Ummeldung kostet
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Vorgang und Behörde unterschiedlich. Eine reine Adressänderung ist günstiger als eine Umschreibung mit neuem Kennzeichen, bei der Schilder und Plaketten hinzukommen. Online über i-Kfz sind die Gebühren niedriger als am Schalter. Den konkreten Betrag nennt die Gebührentabelle Ihrer Zulassungsbehörde.
FAQ: Auto ummelden nach Umzug
Muss ich nach dem Umzug eine neue eVB-Nummer beantragen?
Darf ich mein Kennzeichen behalten?
Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?
Ändert sich mein Versicherungsbeitrag?
Kann ich online ummelden?
Was passiert mit der Kfz-Steuer?
Regionalklasse gestiegen?
Nach dem Umzug lohnt der Tarifvergleich. Bei Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
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