eVB für Wohnmobil & Anhänger 2026
Camper anmelden oder Anhänger zulassen? Beide Fahrzeuge brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht und damit eine eigene eVB-Nummer — hier lesen Sie, wie es geht.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Wohnmobile und Anhänger sind eigenständig zulassungspflichtig — jedes Fahrzeug braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht und eine eigene eVB-Nummer.
- Anhänger sind nicht automatisch über das Zugfahrzeug versichert: Dessen Haftpflicht deckt nur Schäden, solange der Anhänger angekuppelt ist.
- Auch der kleine 750-kg-Anhänger mit eigenem Kennzeichen braucht eine eigene Anhänger-Haftpflicht — sie kostet meist nur einen zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr (je nach Anbieter).
- Beim Wohnmobil richtet sich der Beitrag u. a. nach zulässigem Gesamtgewicht und Aufbauart; viele Camper fahren mit Saisonkennzeichen.
Grundsatz: Jedes Fahrzeug braucht eine eigene eVB
Wohnmobile und Anhänger sind in Deutschland eigenständig zulassungspflichtige Fahrzeuge. Das bedeutet: Für jedes von ihnen brauchen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung — und damit für die Zulassung jeweils eine eigene eVB-Nummer. Eine eVB gilt immer nur für genau ein Fahrzeug; die eVB Ihres Pkw oder Zugfahrzeugs können Sie nicht für den Anhänger „mitverwenden".
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Mein Anhänger ist doch über das Auto mitversichert." Das stimmt nur zur Hälfte. Die Haftpflicht des Zugfahrzeugs deckt Schäden, die der Anhänger verursacht, nur solange er angekuppelt ist. Sobald der Anhänger abgekuppelt steht — etwa auf dem Parkplatz wegrollt — greift die eigene Anhänger-Haftpflicht. Und genau diese eigene Police ist es auch, die die eVB-Nummer für die Zulassung des Anhängers liefert.
Merksatz: Zugfahrzeug, Wohnmobil und Anhänger = drei Fahrzeuge, drei Haftpflicht-Verträge, drei eVB-Nummern. Die gute Nachricht: Jede eVB kommt nach dem Abschluss in der Regel sofort per E-Mail.
eVB-Nummer für das Wohnmobil: Ablauf und Besonderheiten
Der Weg zur Wohnmobil-eVB ist derselbe wie beim Pkw: Sie schließen eine Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil ab, erhalten die 7-stellige eVB-Nummer per E-Mail und melden das Fahrzeug damit bei der Zulassungsstelle oder online per i-Kfz an. Einige Besonderheiten sollten Sie aber kennen:
- Einstufung nach Gewicht und Aufbauart: Der Beitrag richtet sich beim Wohnmobil u. a. nach dem zulässigen Gesamtgewicht (z. B. bis 3,5 t oder darüber) und der Aufbauart (Kastenwagen, Teilintegrierter, Vollintegrierter, Alkoven). Geben Sie diese Daten im Vergleich korrekt an.
- Saisonkennzeichen sehr verbreitet: Viele Camper nutzen ihr Wohnmobil nur von Frühjahr bis Herbst. Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie Versicherung und Steuer nur für den gewählten Zeitraum — die eVB-Nummer brauchen Sie dafür genauso.
- Kasko wegen hoher Fahrzeugwerte: Wohnmobile sind teuer — Voll- oder Teilkasko ist deshalb für viele Halter sinnvoll. Wichtig zu wissen: Das Inventar (Campingmöbel, Geschirr, Elektronik) ist über die Kasko meist nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt — dafür kommen je nach Anbieter eher die Hausratversicherung oder spezielle Camping-Zusatzbausteine in Frage. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs.
Für die eVB selbst spielt die Kasko-Frage übrigens keine Rolle: Die eVB bestätigt der Zulassungsstelle nur die Haftpflicht — Kasko können Sie im selben Vertrag mit abschließen, sie ist aber keine Zulassungsvoraussetzung.
eVB-Nummer für den Anhänger: auch für 750-kg-Anhänger
Jeder Anhänger mit eigenem Kennzeichen braucht für die Zulassung eine eigene eVB-Nummer — das gilt ausdrücklich auch für den kleinen, ungebremsten 750-kg-Anhänger hinterm Familienauto. Die Anhänger-Haftpflicht ist die Police, die dahintersteht: Sie deckt Schäden durch den ruhenden bzw. abgekuppelten Anhänger und macht die Zulassung überhaupt erst möglich.
- Günstige Beiträge: Eine Anhänger-Haftpflicht kostet je nach Anbieter, Anhängertyp und Gesamtgewicht meist nur einen zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr (Marktspanne, kein Festpreis).
- Optionale Kasko gegen Diebstahl: Anhänger — insbesondere Wohnwagen, Pferde- und Bootsanhänger — sind ein beliebtes Diebstahlziel. Eine Teilkasko für den Anhänger sichert Diebstahl und weitere Gefahren ab; für hochwertige Anhänger ist sie eine Überlegung wert.
- Ausnahme ohne Zulassung: Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Anhänger (erkennbar am grünen Kennzeichen bzw. zulassungsfrei mit Wiederholungskennzeichen) sind von der Zulassungspflicht ausgenommen — für die meisten privaten Anhänger gilt das aber nicht.
Pkw, Wohnmobil und Anhänger im Vergleich
| Kriterium | Pkw | Wohnmobil | Anhänger |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht Pflicht? | Ja | Ja | Ja (eigene Anhänger-Haftpflicht) |
| Eigene eVB nötig? | Ja | Ja | Ja, wenn zulassungspflichtig |
| Typisches Kennzeichen | Standard, ggf. E- oder H-Kennzeichen | Standard oder Saisonkennzeichen | Standard; grünes Kennzeichen bei Land-/Forstwirtschaft |
| Besonderheit | SF-Klassen bestimmen den Beitrag maßgeblich | Einstufung nach Gesamtgewicht und Aufbauart; Inventar gesondert absichern | Zugfahrzeug-Haftpflicht deckt nur den angekuppelten Betrieb; Tempo-100-Plakette möglich |
Vereinfachte Übersicht für private Halter; im Einzelfall gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und der Zulassungsbehörde (Stand: Juli 2026).
Tempo-100-Zulassung für Anhänger
Gespanne dürfen auf deutschen Autobahnen grundsätzlich nur 80 km/h fahren. Mit der Tempo-100-Plakette am Anhänger sind 100 km/h erlaubt — dafür müssen in Grundzügen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ✓ Geeignetes Zugfahrzeug — u. a. mit ABS und passendem Verhältnis von Anhängergewicht zu Leergewicht des Zugfahrzeugs
- ✓ Anhänger-Bedingungen — z. B. geeignete Reifen (Alterslimit, Geschwindigkeitsindex) und je nach Gespann hydraulische Stoßdämpfer
- ✓ Antrag bei der Zulassungsbehörde — die Tempo-100-Genehmigung wird eingetragen, die Plakette am Heck des Anhängers angebracht
Die genauen technischen Anforderungen hängen vom konkreten Gespann ab — Details nennen die Zulassungsbehörde oder die Prüforganisationen. Auf die eVB-Nummer hat die Tempo-100-Zulassung keinen Einfluss; sie kommt zur normalen Zulassung hinzu.
Schritt-für-Schritt: Anhänger anmelden mit eVB
- Anhänger-Haftpflicht abschließen — online beim Versicherer oder über einen Kfz-Versicherungsvergleich; die eVB-Nummer kommt in der Regel sofort per E-Mail.
- Unterlagen zusammenstellen — eVB-Nummer, CoC-Papier bzw. Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, bei gebrauchten Anhängern ggf. Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU).
- Termin bei der Zulassungsstelle oder i-Kfz — je nach Bezirk können Sie den Anhänger auch online über die i-Kfz-Zulassung anmelden.
- Kennzeichen prägen lassen und anbringen — der Anhänger bekommt sein eigenes Kennzeichen; auf Wunsch als Saisonkennzeichen.
- Optional: Tempo-100-Plakette beantragen — wenn Zugfahrzeug und Anhänger die Voraussetzungen erfüllen.
FAQ: eVB-Nummer für Wohnmobil und Anhänger
Ist mein Anhänger über das Auto mitversichert?
Braucht ein 750-kg-Anhänger eine eigene eVB-Nummer?
Kann ich Wohnmobil und Anhänger im selben Rechner vergleichen?
Gilt für Wohnmobile das Saisonkennzeichen?
Was kostet eine Anhänger-Versicherung ungefähr?
Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?
Wohnmobil oder Anhänger jetzt versichern?
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