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Autoversicherung kündigen & wechseln 2026

Autoversicherung richtig kündigen: Stichtag 30.11. beachten, Sonderkündigungsrecht nutzen und bis zu 850€ pro Jahr sparen.

Bis zu 850€ sparen
Kündigungsfristen beachten
Sonderkündigungsrecht
100 % kostenlos
Über 300 Tarife im Vergleich
SSL-verschlüsselt · DSGVO-konform
eVB sofort per E-Mail
Stand: Juli 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ordentliche Kündigung bis zum 30. November zum Jahresende — die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein.
  • Sonderkündigungsrecht von einem Monat bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung und nach einem regulierten Schadenfall.
  • Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen — so entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz.
  • Schriftlich kündigen mit Vertragsnummer und Kennzeichen, am sichersten per Einschreiben, und die Bestätigung anfordern.

Wann sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?

Der beste Zeitpunkt

Der optimale Zeitpunkt für einen Versicherungswechsel ist bis zum 30. November für das Folgejahr. So haben Sie genug Zeit für den Vergleich und die Kündigung.

Gründe für einen Wechsel

💰 Zu hohe Beiträge

Wenn Ihre Versicherung teurer wird oder Sie günstigere Angebote mit gleichen Leistungen finden.

📞 Schlechter Service

Lange Wartezeiten, unfreundliche Beratung oder schlechte Schadenregulierung.

📋 Unpassende Leistungen

Wenn sich Ihre Bedürfnisse geändert haben oder bessere Tarife verfügbar sind.

⬆️ Beitragserhöhung

Bei Beitragserhöhungen haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsfristen richtig beachten

⚠️ Wichtige Fristen
  • Regelkündigung: Bis 30. November für das Folgejahr
  • Mindestlaufzeit: Meist 1 Jahr, danach jährlich kündbar
  • Kündigungsfrist: 1 Monat vor Vertragsende
  • Zugang der Kündigung: Muss beim Versicherer eingegangen sein
Kündigungsschreiben richtig formulieren

Muster-Kündigungsschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich meinen Kfz-Versicherungsvertrag

Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]

Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]

Versicherungsnehmer: [Ihr Name]


fristgerecht zum [Datum].


Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

[Ihr Name]

📧 Versandarten
  • Per Einschreiben: Sicherste Variante mit Zugangsnachweis
  • Per E-Mail: Oft möglich, Bestätigung anfordern
  • Online-Portal: Viele Versicherer bieten digitale Kündigung
  • Per Fax: Mit Sendebericht als Nachweis

Sonderkündigungsrecht nutzen

In bestimmten Situationen können Sie außerordentlich kündigen, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wird:

📈 Beitragserhöhung

Bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung haben Sie 1 Monat Zeit zur Kündigung.

Kündigungsfrist: 1 Monat nach Mitteilung der Erhöhung

🚗 Schadenfall

Nach einem regulierten Schadenfall können beide Parteien kündigen.

Kündigungsfrist: 1 Monat nach Schadenregulierung

🏠 Umzug

Bei Umzug in eine andere Regionalklasse kann sich der Beitrag ändern.

Kündigungsfrist: Bei Beitragsänderung 1 Monat nach Mitteilung

🔄 Fahrzeugwechsel

Beim Wechsel zu einem anderen Fahrzeug können Sie oft kündigen.

Kündigungsfrist: Meist 1 Monat nach Fahrzeugwechsel

Der optimale Wechselprozess

1
Aktuellen Vertrag prüfen

Schauen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen: Welche Leistungen haben Sie? Wie hoch ist Ihr Beitrag? Wann endet der Vertrag?

2
Vergleich durchführen

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um passende Angebote zu finden. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen.

3
Neue Versicherung abschließen

Schließen Sie erst die neue Versicherung ab, bevor Sie die alte kündigen. So vermeiden Sie Versicherungslücken.

4
Alte Versicherung kündigen

Kündigen Sie Ihre alte Versicherung fristgerecht. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung für Sie.

5
eVB-Nummer erhalten

Sie erhalten sofort nach Abschluss Ihre neue eVB-Nummer. Falls nötig, können Sie damit Ihr Fahrzeug ummelden.

💡 Profi-Tipp

Lassen Sie die neue Versicherung die Kündigung übernehmen. Viele Anbieter bieten diesen kostenlosen Service an und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

Ihr Sparpotenzial ermitteln

💰 Durchschnittliche Ersparnis
850€
Durchschnittliche Ersparnis pro Jahr
42%
Unserer Kunden sparen Geld
300+
Tarife im Vergleich
Spartipps: Sparmöglichkeiten beim Wechsel nutzen

🎯 Tarif optimieren

  • • Selbstbeteiligung erhöhen (150€ statt 0€)
  • • Kilometerleistung realistisch angeben
  • • Garage/Carport als Stellplatz angeben
  • • Fahrerkreis eingrenzen

📊 Rabatte nutzen

  • • Schadenfreiheitsklasse verbessern
  • • Kombinationsrabatt (Haftpflicht + Kasko)
  • • Online-Abschluss-Bonus
  • • Werkstattbindung vereinbaren

Sonderfall: Fahrzeugverkauf und Fahrzeugwechsel

Beim Verkauf geht die Kfz-Versicherung nach § 95 VVG zunächst auf den Käufer über. In der Praxis endet der Vertrag, sobald der Käufer das Fahrzeug mit einer eigenen eVB-Nummer ummeldet; die Zulassungsstelle informiert Ihren Versicherer. Melden Sie den Verkauf trotzdem selbst, mit Datum, Käuferdaten und Kopie des Kaufvertrags. Sonst haften Sie im Zweifel weiter für Beiträge und Schäden, bis die Ummeldung bei der Versicherung ankommt.

Der Käufer hat ab Übergabe einen Monat Zeit, den übernommenen Vertrag zu kündigen. Für Sie als Verkäufer gilt: Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig, und Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen für ein Folgefahrzeug erhalten.

Ein Fahrzeugwechsel ist keine Kündigung, sondern ein neuer Vertrag. Sie brauchen dafür keinen Stichtag und keinen Sonderkündigungsgrund: Für das neue Fahrzeug holen Sie einfach die eVB-Nummer beim günstigsten Anbieter, der Altvertrag endet mit der Abmeldung oder dem Verkauf des bisherigen Wagens. Genau deshalb ist der Fahrzeugwechsel der beste Zeitpunkt für einen Tarifvergleich, unabhängig vom 30. November.

Ummeldung bei Umzug

Ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist kein Sonderkündigungsgrund, verändert aber die Regionalklasse und damit den Beitrag. Sinkt der Beitrag, passt der Versicherer ihn an. Steigt er, haben Sie das normale Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung.

Schadenfreiheitsklasse mitnehmen: So geht nichts verloren

Die Schadenfreiheitsklasse ist Ihr wertvollstes Wechselargument. Der neue Versicherer übernimmt sie vollständig, sofern die schadenfreie Zeit belegt ist. Das läuft heute elektronisch: Der neue Anbieter fragt die Vorversicherungsdaten beim alten Versicherer ab, Sie müssen keine Bescheinigung mehr per Post schicken. Geben Sie im Antrag deshalb Vorversicherer und Versicherungsscheinnummer korrekt an.

Drei Details, die beim Wechsel oft übersehen werden:

  • Rückstufungstabellen sind nicht einheitlich. Wie stark ein Schaden Sie zurückwirft, legt jeder Versicherer selbst fest. Ein Tarif mit niedrigem Beitrag, aber harter Rückstufung kann nach dem ersten Schaden teurer sein als der Wettbewerber.
  • Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer. Wer einen Rabattschutz nutzt und wechselt, wird beim neuen Anbieter mit dem tatsächlichen Schadenverlauf eingestuft — der geschützte Schaden zählt dort wieder.
  • Sondereinstufungen sind verhandelbar. Zweitwagen-Regelungen, die Übernahme der SF-Klasse eines Elternteils oder die Anrechnung eines Dienstwagens bieten nicht alle Anbieter. Im Vergleich lohnt der Blick auf genau diese Optionen.

Wer sein Fahrzeug abmeldet und eine Zeit lang kein Auto versichert, behält die SF-Klasse je nach Versicherer mehrere Jahre. Fragen Sie vor der Abmeldung nach der Frist, und lassen Sie sich die Klasse schriftlich bestätigen.

Wenn der Versicherer kündigt oder den Beitrag ändert

Nicht nur Sie dürfen kündigen. Nach einem regulierten Schaden hat auch der Versicherer ein Kündigungsrecht von einem Monat, und zum Ablauf des Versicherungsjahres kann er den Vertrag ordentlich mit derselben Frist wie Sie beenden. Passiert das, brauchen Sie lückenlos einen Anschlussvertrag: Ohne Haftpflicht darf das Fahrzeug nicht zugelassen bleiben, und der Versicherer meldet das Vertragsende an die Zulassungsstelle.

Bei Beitragsänderungen lohnt ein genauer Blick auf den Grund, denn nicht jede Erhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus:

  • Erhöhung ohne Leistungsverbesserung (etwa durch neue Typ- oder Regionalklassen, allgemeine Beitragsanpassung): Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
  • Erhöhung durch Ihre eigene Rückstufung nach einem Schaden: kein Sonderkündigungsrecht, weil sich der Tarif selbst nicht ändert.
  • Erhöhung mit gleichzeitiger Leistungsverbesserung: Der Versicherer muss den Anteil ausweisen, der auf die Verbesserung entfällt. Nur der reine Beitragsanstieg berechtigt zur Sonderkündigung.

Achten Sie außerdem auf das Versicherungsjahr. Es entspricht nicht immer dem Kalenderjahr: Wer den Vertrag im Mai geschlossen hat, hat oft eine Hauptfälligkeit im Mai. Dann gilt nicht der 30. November, sondern der Monatsletzte vor der Fälligkeit als Kündigungsstichtag. Das Datum steht im Versicherungsschein unter Vertragsbeginn oder Hauptfälligkeit.

Wechsel-Checkliste

✅ Vor dem Wechsel prüfen
Aktuellen Vertrag und Kündigungsfristen prüfen
Schadenfreiheitsklasse ermitteln
Fahrzeugdaten zusammenstellen
Gewünschte Leistungen definieren
Vergleich durchführen und Angebote prüfen
Neue Versicherung vor Kündigung abschließen
Kündigung fristgerecht versenden
Bestätigung der Kündigung abwarten

Bereit für den Wechsel?

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich und sparen Sie bis zu 850€ pro Jahr bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Häufige Fragen

FAQ: Kfz-Versicherung kündigen und wechseln

Kann ich meine Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Ja. Für die Kündigung genügt die Textform, also E-Mail oder ein Formular im Kundenportal. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Bei online abgeschlossenen Verträgen muss der Versicherer außerdem einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten. Lassen Sie sich den Eingang in jedem Fall bestätigen.
Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel ist dann nur noch mit Sonderkündigungsrecht möglich: bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schaden oder beim Fahrzeugwechsel. Gilt ein abweichendes Versicherungsjahr, ist der Stichtag ein anderer — prüfen Sie die Hauptfälligkeit im Versicherungsschein.
Kündigt der neue Versicherer den alten Vertrag für mich?
Manche Anbieter bieten einen Kündigungsservice an, verpflichtet sind sie dazu nicht. Verantwortlich für die fristgerechte Kündigung bleiben Sie. Sicherer ist, selbst zu kündigen und die Bestätigung aufzubewahren, bevor der neue Vertrag beginnt.
Kann ich nach einem Unfall den Versicherer wechseln?
Ja. Nach einem regulierten Schaden haben Sie und der Versicherer jeweils einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie, dass der neue Anbieter Sie mit der zurückgestuften Schadenfreiheitsklasse einstuft — vergleichen Sie also mit der neuen SF-Klasse, nicht mit der alten.
Kann ich nur die Kasko kündigen und die Haftpflicht behalten?
In der Regel ja. Teil- oder Vollkasko lassen sich zum Vertragsende oder mit Sonderkündigungsrecht separat abbestellen, die Haftpflicht läuft weiter. Umgekehrt geht es nicht: Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und darf nur enden, wenn ein Anschlussvertrag nahtlos übernimmt.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ja. Endet der Vertrag vor dem Ende des bezahlten Zeitraums — etwa durch Verkauf, Abmeldung oder Sonderkündigung — erstattet der Versicherer den nicht verbrauchten Beitrag anteilig. Die Rückzahlung erfolgt meist automatisch auf das hinterlegte Konto.
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