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Saisonkennzeichen 2026

Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres fahren: So funktioniert das Saisonkennzeichen nach § 9 FZV — mit Zeitraum, Kosten, Ruheversicherung und allen Regeln.

Verständlich erklärt
6 Min. Lesezeit
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Stand: Mai 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Saisonkennzeichen (§ 9 FZV) gilt für einen wiederkehrenden Zeitraum von 2 bis 11 vollen Monaten — Anfangs- und Endmonat stehen rechts auf dem Schild übereinander.
  • Sie zahlen Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer nur für die Saison und sparen sich das jährliche An- und Abmelden samt Gebühren.
  • Außerhalb der Saison greift bei den meisten Tarifen eine beitragsfreie Ruheversicherung (Teilkasko-Umfang) — wenn das Fahrzeug auf privatem Gelände steht.
  • Wichtig: Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug weder fahren noch im öffentlichen Raum parken — sonst drohen Bußgeld und Haftungsrisiken.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist in § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es ist eine Zulassung für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 vollen Monaten. Der Gültigkeitszeitraum steht am rechten Rand des Kennzeichens: Anfangs- und Endmonat sind dort übereinander eingeprägt — zum Beispiel „04/10" für April bis Oktober.

Innerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug ganz normal zugelassen und versichert; außerhalb ruht die Zulassung automatisch — ohne dass Sie zur Zulassungsstelle müssen. Typische Kandidaten für ein Saisonkennzeichen sind:

  • Motorräder — der Klassiker: Wer nur von Frühjahr bis Herbst fährt, spart in der Winterpause spürbar. Mehr dazu im Bereich Motorradversicherung.
  • Cabrios — offene Sommerautos, die im Winter in der Garage bleiben
  • Wohnmobile — Reisesaison von Ostern bis in den Herbst
  • Oldtimer — Schönwetterfahrzeuge mit Winterpause

Die Vorteile: Sparen ohne jährliches An- und Abmelden

  • Beitrag nur für die Saison: Die Kfz-Haftpflicht (und ggf. Kasko) wird nur für den zugelassenen Zeitraum berechnet — bei einer 8-Monats-Saison also grob für 2/3 des Jahres.
  • Kfz-Steuer anteilig: Auch die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate der Saison an, nicht für das ganze Jahr.
  • Kein jährliches An- und Abmelden: Die Zulassung gilt dauerhaft und lebt jedes Jahr automatisch wieder auf. Das spart die Gebühren für An- und Abmeldung sowie zwei Behördengänge pro Jahr — im Vergleich zur früher üblichen Praxis, das Fahrzeug jeden Herbst still- und jeden Frühling wieder anzumelden.
  • SF-Klasse steigt weiter: Bei vielen Versicherern gilt: Umfasst die Saison mindestens 6 Monate, wird das Jahr voll für die Schadenfreiheitsklasse angerechnet — Ihre SF-Klasse steigt also trotz Winterpause jährlich weiter. Das ist eine verbreitete Regel, aber keine gesetzliche Vorgabe: Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs, bevor Sie eine sehr kurze Saison wählen.

Ruheversicherung: Schutz auch außerhalb der Saison

Außerhalb des Gültigkeitszeitraums besteht bei den meisten Kfz-Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung. Sie umfasst üblicherweise den Teilkasko-Umfang — also Schutz bei Diebstahl, Brand und Naturgewalten wie Sturm oder Hagel —, sofern für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht; die Haftpflicht ruht in eingeschränkter Form ebenfalls beitragsfrei weiter.

Wichtige Bedingung: Die Ruheversicherung gilt in der Regel nur, wenn das Fahrzeug während der Ruhezeit auf privatem Gelände steht — also in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz. Die genauen Voraussetzungen sind tarifabhängig; ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.

Regeln & Pflichten: Das müssen Sie beachten

  • Fahrverbot außerhalb der Saison: Außerhalb des eingeprägten Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch geparkt werden. Verstöße kosten Bußgeld — und wer ohne gültige Zulassung fährt, riskiert bei einem Unfall erhebliche Haftungsprobleme, weil kein regulärer Versicherungsschutz besteht.
  • Randtage sind erlaubt: Fahrten am ersten Tag des Anfangsmonats und am letzten Tag des Endmonats sind vollständig zulässig — die Saison umfasst immer volle Monate.
  • HU nur während der Saison: Die Hauptuntersuchung kann nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums durchgeführt werden. Fällt der HU-Termin in die Ruhephase, holen Sie die Prüfung direkt zu Saisonbeginn nach — die Fahrt zur Prüfstelle ist dann wieder erlaubt.
  • Stellplatz-Pflicht beachten: Für den Erhalt der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in der Ruhezeit auf privatem Gelände stehen (siehe oben).

Kosten & Sparbeispiel: Ganzjahr vs. Saison

Wie viel Sie sparen, hängt von Fahrzeug, Tarif und Saisonlänge ab. Die Rechenlogik ist aber immer gleich: Beitrag und Steuer werden anteilig nach Monaten berechnet. So sieht der Vergleich für eine typische 8-Monats-Saison (April–November) aus:

PostenGanzjahreskennzeichenSaisonkennzeichen (8 Monate)
Versicherungsbeitragvoller Jahresbeitrag (12/12)anteilig ca. 2/3 des Jahresbeitrags (8/12)
Kfz-Steuervoller Jahresbetraganteilig 8/12 des Jahresbetrags
An-/Abmeldegebührenentfallenentfallen ebenfalls — einmalige Zulassung, kein jährlicher Behördengang
Schutz in der Winterpausedurchgehend voller Schutz (voller Beitrag)beitragsfreie Ruheversicherung (Teilkasko-Umfang, tarifabhängig)

Vereinfachte Rechenlogik; die genaue Beitragsberechnung ist tarifabhängig. Beim Motorrad kann die Ersparnis durch Saisonkennzeichen und Ruhezeit-Effekt bis zu 60 % betragen — Details auf unserer Seite zur Motorradversicherung.

Für wen lohnt sich das Saisonkennzeichen?

Es lohnt sich, wenn Sie Ihr Fahrzeug planbar nur einen Teil des Jahres nutzen: Motorrad- und Cabriofahrer mit fester Winterpause, Wohnmobilisten mit Reisesaison, Oldtimer-Besitzer — und wenn ein privater Stellplatz für die Ruhezeit vorhanden ist. Je länger die Ruhephase, desto größer die Ersparnis; ab 6 Monaten Saisonlänge nehmen Sie bei vielen Versicherern zusätzlich die jährliche SF-Hochstufung mit.

Es lohnt sich nicht, wenn Sie auch im Winter fahren wollen oder spontane Fahrten außerhalb der Saison brauchen — etwa die Motorradtour am sonnigen Februartag. Wer das Fahrzeug ganzjährig nutzt oder keinen privaten Abstellplatz hat, fährt mit der normalen ganzjährigen Zulassung und einem günstigen Tarif aus dem Kfz-Versicherungsvergleich besser.

eVB & Zulassung: So beantragen Sie das Saisonkennzeichen

Für das Saisonkennzeichen brauchen Sie keine Spezial-eVB: Es wird mit einer ganz normalen eVB-Nummer beantragt. Wichtig ist nur, dass Sie den gewünschten Saisonzeitraum bereits im Versicherungsantrag bzw. im Vergleichsrechner angeben — der Versicherer hinterlegt den Zeitraum dann in der eVB, und die Zulassungsstelle prägt ihn auf das Kennzeichen.

Danach gilt: einmal zulassen, fertig. Die Zulassung lebt jedes Jahr zum Saisonbeginn automatisch wieder auf — ohne neuen Antrag, ohne neue Schilder, ohne weitere Gebühren. Nur wenn Sie den Zeitraum später ändern möchten, ist ein Termin bei der Zulassungsstelle mit neuen Schildern nötig.

Häufige Fragen

FAQ: Saisonkennzeichen

Welcher Saisonzeitraum ist der beste?
Das hängt von Ihrem Fahrverhalten ab. Beliebt sind April bis Oktober (7 Monate) oder März bis November (9 Monate). Zwei Faustregeln helfen: Wählen Sie die Saison so kurz wie möglich, um Beitrag und Steuer zu sparen — aber bei vielen Versicherern mindestens 6 Monate lang, damit die SF-Klasse jedes Jahr weiter steigt. Und planen Sie lieber einen Monat Puffer ein: Wer im März schon fahren will, ärgert sich über eine Saison ab April, denn spontane Fahrten außerhalb des Zeitraums sind nicht erlaubt.
Darf ich außerhalb der Saison in der Garage am Fahrzeug schrauben?
Ja, ohne Einschränkung. Das Fahrverbot betrifft ausschließlich den öffentlichen Verkehrsraum: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug dort weder gefahren noch abgestellt werden. Auf privatem Gelände — in der Garage, auf dem umfriedeten Hof oder Stellplatz — dürfen Sie schrauben, warten, polieren und den Motor laufen lassen, so viel Sie möchten. Achten Sie nur darauf, dass das Fahrzeug dabei durchgehend auf dem privaten Gelände bleibt, damit die beitragsfreie Ruheversicherung bestehen bleibt.
Steigt meine SF-Klasse trotz Saisonkennzeichen?
In der Regel ja — unter einer Bedingung: Bei vielen Versicherern wird das Jahr nur dann voll für die Schadenfreiheitsklasse angerechnet, wenn die Saison mindestens 6 Monate umfasst. Bleibt das Jahr schadenfrei, steigen Sie dann genauso hoch wie mit einem Ganzjahreskennzeichen. Bei kürzeren Saisons kann die Hochstufung entfallen. Da es sich um eine verbreitete Tarifregel und keine gesetzliche Vorgabe handelt, lohnt der Blick in die Versicherungsbedingungen — Details erklärt unser Ratgeber zu den SF-Klassen.
Was passiert bei Fahrten außerhalb der Saison?
Wer außerhalb des eingeprägten Zeitraums auf öffentlichen Straßen fährt, ist ohne gültige Zulassung unterwegs: Es drohen Bußgeld und bei einem Unfall erhebliche Haftungsrisiken, weil der reguläre Versicherungsschutz nicht besteht — der Versicherer kann Sie für Schäden in Regress nehmen. Auch das bloße Parken im öffentlichen Raum ist verboten. Erlaubt sind dagegen Fahrten am ersten Tag des Anfangsmonats und am letzten Tag des Endmonats, denn die Saison umfasst immer volle Monate.
Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?
Ja. Der Zeitraum ist nicht in Stein gemeißelt: Sie können ihn bei der Zulassungsstelle ändern lassen, etwa von 6 auf 8 Monate verlängern. Da Anfangs- und Endmonat auf dem Schild eingeprägt sind, brauchen Sie dafür neue Kennzeichenschilder und zahlen die üblichen Gebühren für die Änderung. Informieren Sie parallel Ihren Versicherer, damit der Beitrag an den neuen Zeitraum angepasst wird. Für eine einmalige Fahrt außerhalb der Saison lohnt die Änderung meist nicht.
Gilt das Saisonkennzeichen auch im Ausland?
Vorsicht: Das Saisonkennzeichen ist eine deutsche Sonderregelung und wird nicht in allen Ländern anerkannt. Innerhalb der Saison akzeptieren viele europäische Nachbarländer das Kennzeichen zwar in der Praxis, eine Garantie gibt es aber nicht — im Zweifel drohen Diskussionen bei Kontrollen. Klären Sie vor einer Auslandsreise mit Ihrem Versicherer, ob der Schutz im Zielland uneingeschränkt gilt, und führen Sie die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) mit. Außerhalb der Saison sind Auslandsfahrten ohnehin tabu.

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