Saisonkennzeichen 2026
Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres fahren: So funktioniert das Saisonkennzeichen nach § 9 FZV — mit Zeitraum, Kosten, Ruheversicherung und allen Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Das Saisonkennzeichen (§ 9 FZV) gilt für einen wiederkehrenden Zeitraum von 2 bis 11 vollen Monaten — Anfangs- und Endmonat stehen rechts auf dem Schild übereinander.
- Sie zahlen Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer nur für die Saison und sparen sich das jährliche An- und Abmelden samt Gebühren.
- Außerhalb der Saison greift bei den meisten Tarifen eine beitragsfreie Ruheversicherung (Teilkasko-Umfang) — wenn das Fahrzeug auf privatem Gelände steht.
- Wichtig: Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug weder fahren noch im öffentlichen Raum parken — sonst drohen Bußgeld und Haftungsrisiken.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Das Saisonkennzeichen ist in § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es ist eine Zulassung für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 vollen Monaten. Der Gültigkeitszeitraum steht am rechten Rand des Kennzeichens: Anfangs- und Endmonat sind dort übereinander eingeprägt — zum Beispiel „04/10" für April bis Oktober.
Innerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug ganz normal zugelassen und versichert; außerhalb ruht die Zulassung automatisch — ohne dass Sie zur Zulassungsstelle müssen. Typische Kandidaten für ein Saisonkennzeichen sind:
- Motorräder — der Klassiker: Wer nur von Frühjahr bis Herbst fährt, spart in der Winterpause spürbar. Mehr dazu im Bereich Motorradversicherung.
- Cabrios — offene Sommerautos, die im Winter in der Garage bleiben
- Wohnmobile — Reisesaison von Ostern bis in den Herbst
- Oldtimer — Schönwetterfahrzeuge mit Winterpause
Die Vorteile: Sparen ohne jährliches An- und Abmelden
- Beitrag nur für die Saison: Die Kfz-Haftpflicht (und ggf. Kasko) wird nur für den zugelassenen Zeitraum berechnet — bei einer 8-Monats-Saison also grob für 2/3 des Jahres.
- Kfz-Steuer anteilig: Auch die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate der Saison an, nicht für das ganze Jahr.
- Kein jährliches An- und Abmelden: Die Zulassung gilt dauerhaft und lebt jedes Jahr automatisch wieder auf. Das spart die Gebühren für An- und Abmeldung sowie zwei Behördengänge pro Jahr — im Vergleich zur früher üblichen Praxis, das Fahrzeug jeden Herbst still- und jeden Frühling wieder anzumelden.
- SF-Klasse steigt weiter: Bei vielen Versicherern gilt: Umfasst die Saison mindestens 6 Monate, wird das Jahr voll für die Schadenfreiheitsklasse angerechnet — Ihre SF-Klasse steigt also trotz Winterpause jährlich weiter. Das ist eine verbreitete Regel, aber keine gesetzliche Vorgabe: Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs, bevor Sie eine sehr kurze Saison wählen.
Ruheversicherung: Schutz auch außerhalb der Saison
Außerhalb des Gültigkeitszeitraums besteht bei den meisten Kfz-Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung. Sie umfasst üblicherweise den Teilkasko-Umfang — also Schutz bei Diebstahl, Brand und Naturgewalten wie Sturm oder Hagel —, sofern für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht; die Haftpflicht ruht in eingeschränkter Form ebenfalls beitragsfrei weiter.
Wichtige Bedingung: Die Ruheversicherung gilt in der Regel nur, wenn das Fahrzeug während der Ruhezeit auf privatem Gelände steht — also in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz. Die genauen Voraussetzungen sind tarifabhängig; ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Regeln & Pflichten: Das müssen Sie beachten
- Fahrverbot außerhalb der Saison: Außerhalb des eingeprägten Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch geparkt werden. Verstöße kosten Bußgeld — und wer ohne gültige Zulassung fährt, riskiert bei einem Unfall erhebliche Haftungsprobleme, weil kein regulärer Versicherungsschutz besteht.
- Randtage sind erlaubt: Fahrten am ersten Tag des Anfangsmonats und am letzten Tag des Endmonats sind vollständig zulässig — die Saison umfasst immer volle Monate.
- HU nur während der Saison: Die Hauptuntersuchung kann nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums durchgeführt werden. Fällt der HU-Termin in die Ruhephase, holen Sie die Prüfung direkt zu Saisonbeginn nach — die Fahrt zur Prüfstelle ist dann wieder erlaubt.
- Stellplatz-Pflicht beachten: Für den Erhalt der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in der Ruhezeit auf privatem Gelände stehen (siehe oben).
Kosten & Sparbeispiel: Ganzjahr vs. Saison
Wie viel Sie sparen, hängt von Fahrzeug, Tarif und Saisonlänge ab. Die Rechenlogik ist aber immer gleich: Beitrag und Steuer werden anteilig nach Monaten berechnet. So sieht der Vergleich für eine typische 8-Monats-Saison (April–November) aus:
| Posten | Ganzjahreskennzeichen | Saisonkennzeichen (8 Monate) |
|---|---|---|
| Versicherungsbeitrag | voller Jahresbeitrag (12/12) | anteilig ca. 2/3 des Jahresbeitrags (8/12) |
| Kfz-Steuer | voller Jahresbetrag | anteilig 8/12 des Jahresbetrags |
| An-/Abmeldegebühren | entfallen | entfallen ebenfalls — einmalige Zulassung, kein jährlicher Behördengang |
| Schutz in der Winterpause | durchgehend voller Schutz (voller Beitrag) | beitragsfreie Ruheversicherung (Teilkasko-Umfang, tarifabhängig) |
Vereinfachte Rechenlogik; die genaue Beitragsberechnung ist tarifabhängig. Beim Motorrad kann die Ersparnis durch Saisonkennzeichen und Ruhezeit-Effekt bis zu 60 % betragen — Details auf unserer Seite zur Motorradversicherung.
Für wen lohnt sich das Saisonkennzeichen?
Es lohnt sich, wenn Sie Ihr Fahrzeug planbar nur einen Teil des Jahres nutzen: Motorrad- und Cabriofahrer mit fester Winterpause, Wohnmobilisten mit Reisesaison, Oldtimer-Besitzer — und wenn ein privater Stellplatz für die Ruhezeit vorhanden ist. Je länger die Ruhephase, desto größer die Ersparnis; ab 6 Monaten Saisonlänge nehmen Sie bei vielen Versicherern zusätzlich die jährliche SF-Hochstufung mit.
Es lohnt sich nicht, wenn Sie auch im Winter fahren wollen oder spontane Fahrten außerhalb der Saison brauchen — etwa die Motorradtour am sonnigen Februartag. Wer das Fahrzeug ganzjährig nutzt oder keinen privaten Abstellplatz hat, fährt mit der normalen ganzjährigen Zulassung und einem günstigen Tarif aus dem Kfz-Versicherungsvergleich besser.
eVB & Zulassung: So beantragen Sie das Saisonkennzeichen
Für das Saisonkennzeichen brauchen Sie keine Spezial-eVB: Es wird mit einer ganz normalen eVB-Nummer beantragt. Wichtig ist nur, dass Sie den gewünschten Saisonzeitraum bereits im Versicherungsantrag bzw. im Vergleichsrechner angeben — der Versicherer hinterlegt den Zeitraum dann in der eVB, und die Zulassungsstelle prägt ihn auf das Kennzeichen.
Danach gilt: einmal zulassen, fertig. Die Zulassung lebt jedes Jahr zum Saisonbeginn automatisch wieder auf — ohne neuen Antrag, ohne neue Schilder, ohne weitere Gebühren. Nur wenn Sie den Zeitraum später ändern möchten, ist ein Termin bei der Zulassungsstelle mit neuen Schildern nötig.
FAQ: Saisonkennzeichen
Welcher Saisonzeitraum ist der beste?
Darf ich außerhalb der Saison in der Garage am Fahrzeug schrauben?
Steigt meine SF-Klasse trotz Saisonkennzeichen?
Was passiert bei Fahrten außerhalb der Saison?
Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?
Gilt das Saisonkennzeichen auch im Ausland?
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