Versicherungskennzeichen 2026
Mofa, Roller, E-Scooter oder S-Pedelec: So bekommen Sie das kleine Kennzeichen direkt vom Versicherer — mit Kosten, Verkehrsjahr-Regeln und allem, was Sie zum Kauf brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Das Versicherungskennzeichen gibt es direkt vom Versicherer — ein Gang zur Zulassungsstelle ist nicht nötig, eine eVB-Nummer auch nicht.
- Es gilt für Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h, Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter (dort als Versicherungsplakette).
- Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar — die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich, altes Kennzeichen ab 1. März = kein Versicherungsschutz.
- Die Haftpflicht kostet je nach Fahrzeug, Anbieter und Alter des Fahrers grob ab ca. 30–70 € pro Verkehrsjahr (ungefähre Marktspanne), E-Scooter meist günstiger.
Was ist das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen (umgangssprachlich „Mofakennzeichen" oder „Rollerkennzeichen") ist ein kleines Kennzeichen-Schild, das Sie direkt vom Versicherer erhalten — ein Termin bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig. Es ist zugleich der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Vorgesehen ist es für zulassungsfreie Kleinfahrzeuge, vor allem Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h (Motorroller, Mopeds), Mofas bis 25 km/h, S-Pedelecs sowie E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis — bei E-Scootern in Form einer aufklebbaren Versicherungsplakette.
Wichtig: Für das Versicherungskennzeichen brauchen Sie keine eVB-Nummer. Die eVB ist nur für Fahrzeuge nötig, die bei der Zulassungsstelle angemeldet werden — das kleine Kennzeichen selbst ist bereits der Versicherungsnachweis.
Verkehrsjahr: Gültig vom 1. März bis Ende Februar
Das Versicherungskennzeichen gilt immer für ein Verkehrsjahr: vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Damit auf einen Blick erkennbar ist, ob ein Kennzeichen aktuell ist, wechselt die Schriftfarbe jedes Jahr — sie rotiert zwischen Grün, Schwarz und Blau.
Wer ab dem 1. März noch mit dem Kennzeichen des abgelaufenen Verkehrsjahres fährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) — es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, und bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden.
Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?
| Fahrzeugart | Versicherungskennzeichen nötig? |
|---|---|
| Mofa (bis 25 km/h) | Ja |
| Kleinkraftrad / Roller (bis 50 ccm, max. 45 km/h) | Ja |
| E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) | Ja (Versicherungsplakette) |
| S-Pedelec (bis 45 km/h) | Ja |
| Quad / leichtes vierrädriges Kfz (bis 50 ccm) | Ja |
| E-Bike / Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) | Nein — gilt rechtlich als Fahrrad |
Für schnellere oder hubraumstärkere Quads gilt dagegen die reguläre Zulassungspflicht — Details dazu finden Sie in unserem Überblick zur Quadversicherung.
Was kostet das Versicherungskennzeichen?
Der Preis hängt vom Fahrzeugtyp, vom Anbieter und vor allem vom Alter des Fahrers ab: Jüngere Fahrer zahlen bei fast allen Versicherern einen Zuschlag. Als grobe Orientierung (ungefähre Marktspannen, keine Garantiepreise):
| Fahrzeug | Haftpflicht pro Verkehrsjahr (ca.) |
|---|---|
| Roller / Moped (bis 45 km/h) | ab ca. 30–70 € — jüngere Fahrer eher am oberen Rand |
| Mofa (bis 25 km/h) | meist etwas günstiger als Roller |
| E-Scooter | in der Regel der günstigste Fall |
| Optionale Teilkasko (z. B. Diebstahl) | gegen Aufpreis, je nach Anbieter |
Ungefähre Marktangaben, Stand: Juli 2026 — tatsächliche Beiträge je nach Anbieter, Tarif und Alter des Fahrers abweichend.
Gut zu wissen: Wer das Kennzeichen erst später im Verkehrsjahr kauft, zahlt bei den meisten Anbietern nur einen anteiligen Beitrag für die verbleibende Zeit bis Ende Februar.
Wo und wie kaufen Sie das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen gibt es online direkt beim Versicherer oder in vielen Geschäftsstellen und Agenturen. Vor Ort nehmen Sie das Schild häufig sofort mit; bei Online-Bestellung wird es Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt. Ein Behördengang entfällt komplett.
Für den Abschluss benötigen Sie in der Regel nur:
- ✓ Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis bzw. dem Datenblatt (Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugart)
- ✓ Persönliche Daten des Halters — insbesondere das Alter, da es den Beitrag beeinflusst
- ✓ Zahlungsdaten für den einmaligen Beitrag pro Verkehrsjahr
Abgrenzung: Wann brauchen Sie stattdessen eine eVB-Nummer?
Sobald ein Zweirad mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit hat — etwa eine 125er oder ein Motorrad — reicht das Versicherungskennzeichen nicht mehr. Dann gilt die reguläre Zulassungspflicht: Sie brauchen ein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsstelle und dafür eine eVB-Nummer als elektronischen Versicherungsnachweis.
Die eVB erhalten Sie nach Abschluss einer Motorradversicherung sofort per E-Mail — welche Tarife und Leistungen dabei wichtig sind, zeigt unser Überblick zur Motorradversicherung.
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125er oder Motorrad brauchen ein amtliches Kennzeichen und eine eVB-Nummer. Vergleichen Sie die Tarife der Motorradversicherung — die eVB gibt es nach dem Abschluss sofort per E-Mail.