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eVB für Kurzzeitkennzeichen 2026

Überführungsfahrt, Probefahrt oder Fahrt zum TÜV: So bekommen Sie die spezielle Kurzzeit-eVB und das 5-Tages-Kennzeichen — mit Kosten, Voraussetzungen und Ablauf.

Schritt-für-Schritt
5 Min. Lesezeit
Aktuell 2026
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eVB sofort per E-Mail
Stand: Mai 2026Redaktion eVB-Nummer Online
Methodik & Datenquellen

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage (§ 16a FZV) — für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
  • Sie brauchen eine spezielle Kurzzeit-eVB — die normale eVB-Nummer einer regulären Kfz-Versicherung funktioniert dafür nicht.
  • Gesamtkosten: ca. 55–170 € (Versicherung 30–130 € + Zulassungsgebühr ca. 13 € + Schilder 10–25 €).
  • Ohne gültige HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken erlaubt.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (umgangssprachlich auch „5-Tages-Kennzeichen" oder „Überführungskennzeichen") ist in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es erlaubt, ein nicht zugelassenes Fahrzeug für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen — typisch für:

  • Überführungsfahrten — z. B. das frisch gekaufte, abgemeldete Auto vom Verkäufer nach Hause bringen
  • Probefahrten — ein abgemeldetes Fahrzeug vor dem Kauf ausgiebig testen
  • Prüfungsfahrten — Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Werkstatt

Erkennbar ist das Kennzeichen am gelben Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist, und an der Erkennungsnummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Nach Ablauf der 5 Tage ist das Kennzeichen wertlos — jede weitere Fahrt gilt als Fahren ohne Zulassung.

Die spezielle Kurzzeit-eVB — nicht mit der normalen eVB verwechseln

Der häufigste Fehler: Viele versuchen, das Kurzzeitkennzeichen mit der normalen eVB-Nummer einer regulären Kfz-Versicherung zu beantragen. Das funktioniert nicht. Für das Kurzzeitkennzeichen braucht es eine eigens dafür ausgestellte Kurzzeit-eVB — eine elektronische Versicherungsbestätigung mit eingeschränktem Verwendungszweck, die nur die Zulassung für maximal 5 Tage erlaubt.

Die Kurzzeit-eVB erhalten Sie bei Kfz-Direktversicherern und spezialisierten Online-Anbietern — in der Regel sofort per E-Mail. Der Versicherungsschutz ist eine einmalige Kurzzeit-Haftpflicht; die Kosten liegen je nach Anbieter meist zwischen 30 und 130 € für den gesamten Gültigkeitszeitraum.

Spar-Tipp: Manche Versicherer erstatten die Kosten der Kurzzeit-eVB oder bieten sie kostenlos an, wenn Sie das Fahrzeug anschließend dort dauerhaft versichern. Wer den Kauf plant, vergleicht deshalb am besten vorher schon die regulären Kfz-Tarife — die dauerhafte eVB gibt es dort sofort dazu.

Voraussetzungen: Das brauchen Sie

  • Kurzzeit-eVB (7-stelliger Code, speziell für Kurzzeitkennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugdokumente: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein/-brief)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) — seit 2015 Pflicht für den vollen Nutzungsumfang
  • ✓ Ggf. SEPA-Mandat/Gebühr für die Zulassungsstelle (ca. 13 €)

Ohne gültige HU wird das Kurzzeitkennzeichen zwar ausgestellt, aber mit stark eingeschränktem Radius: erlaubt sind dann nur Fahrten zur HU-Prüfstelle oder zur Werkstatt (zwecks Mängelbeseitigung) — und zwar nur innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzender Bezirke.

Kosten im Überblick

PostenKosten (ca.)
Kurzzeit-eVB / Kurzzeitversicherung30–130 € (einmalig)
Gebühr Zulassungsstelleca. 13 €
Kennzeichenschilder (Prägung)10–25 €
Gesamtca. 55–170 €

Annahme: Standard-Fall mit gültiger HU, Preise je nach Region und Anbieter unterschiedlich (Stand: Juli 2026, Quellen: Gebührenordnung GebOSt, Anbieter-Preislisten).

Schritt-für-Schritt zum Kurzzeitkennzeichen

  1. Kurzzeit-eVB online anfordern — bei einem Direktversicherer oder Spezialanbieter; die eVB kommt sofort per E-Mail/SMS.
  2. Unterlagen zusammenstellen — Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis, Kurzzeit-eVB.
  3. Zulassungsstelle aufsuchen — zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Das Kurzzeitkennzeichen wird in den meisten Bezirken weiterhin vor Ort beantragt (nicht über die i-Kfz-Online-Zulassung).
  4. Schilder prägen lassen — beim Schilderdienst an der Zulassungsstelle; das gelbe Feld enthält den letzten Gültigkeitstag.
  5. Losfahren — ab Ausstellung maximal 5 Tage, danach ist das Kennzeichen ungültig und darf nicht weiterverwendet werden.

Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen

  • Reguläre Zulassung: Wer das Fahrzeug ohnehin behalten will, kann es direkt dauerhaft anmelden — mit einer normalen eVB-Nummer aus dem Kfz-Versicherungsvergleich und auf Wunsch komplett digital per i-Kfz. Oft die wirtschaftlichere Lösung, da die Kurzzeit-Kosten entfallen.
  • Ausfuhrkennzeichen: Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland (mit eigener Ausfuhr-Versicherung, Gültigkeit bis 12 Monate).
  • Rotes Kennzeichen (06er): Nur für Kfz-Händler und Werkstätten — wiederverwendbar für Probe- und Überführungsfahrten.
Häufige Fragen

FAQ: eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

Kann ich eine normale eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen braucht es eine spezielle Kurzzeit-eVB mit eingeschränktem Verwendungszweck. Eine eVB aus einem regulären Kfz-Versicherungsvertrag wird von der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert — umgekehrt lässt sich mit einer Kurzzeit-eVB auch keine dauerhafte Zulassung durchführen.
Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Maximal 5 aufeinanderfolgende Tage ab Ausstellung (§ 16a FZV). Der letzte Gültigkeitstag steht im gelben Feld des Kennzeichens. Danach ist jede Fahrt damit Fahren ohne gültige Zulassung — es drohen Bußgeld und bei Unfällen der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Rechnen Sie mit ca. 55–170 €: Kurzzeit-eVB bzw. Kurzzeitversicherung 30–130 €, Zulassungsgebühr ca. 13 €, Kennzeichenschilder 10–25 €. Die Versicherung ist der größte Posten — Preisvergleich zwischen den Anbietern lohnt sich.
Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU?
Ja, aber nur eingeschränkt: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich Fahrten zur HU-Prüfstelle oder Werkstatt erlaubt — und nur innerhalb des Zulassungsbezirks sowie angrenzender Bezirke. Überführungs- oder Probefahrten quer durch Deutschland sind ohne HU nicht zulässig.
Wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen?
Bei der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs — Sie haben die Wahl. In den meisten Zulassungsbezirken ist der Antrag weiterhin nur vor Ort möglich; die i-Kfz-Online-Zulassung deckt Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht ab. Die Kurzzeit-eVB selbst können Sie vorab bequem online anfordern.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nur bedingt. Das Kurzzeitkennzeichen ist eine deutsche Sonderregelung — einige Nachbarländer akzeptieren es nicht oder nur mit Zusatzdokumenten. Für Fahrzeug-Exporte ist das Ausfuhrkennzeichen die richtige (und rechtssichere) Wahl. Klären Sie Auslandsfahrten vorher mit dem Versicherer.
Was mache ich nach der Überführung mit dem Fahrzeug?
Für die dauerhafte Zulassung brauchen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung mit normaler eVB-Nummer. Tipp: Manche Versicherer erstatten die Kurzzeit-eVB-Kosten, wenn Sie das Fahrzeug anschließend dort versichern. Die reguläre eVB erhalten Sie nach dem Tarifabschluss sofort per E-Mail und können damit direkt zur Zulassungsstelle oder ins i-Kfz-Portal.

Fahrzeug anschließend dauerhaft anmelden?

Nach der Überführung braucht Ihr Fahrzeug eine reguläre Kfz-Versicherung. Vergleichen Sie über 300 Tarife — die eVB-Nummer für die Zulassung gibt es sofort per E-Mail dazu.