# Unterlagen für die Zulassungsstelle

> Checkliste Zulassungsstelle: Ausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung I und II, HU, SEPA-Mandat ✓ je Vorgang ✓ Vollmacht, Firma, Minderjährige.

Quelle: https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/unterlagen
Stand: 2026-10-29

Welche Papiere Sie für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung brauchen, was bei Firmen, Vollmacht und Minderjährigen dazukommt und was die Zulassungsstelle häufig zurückweist.

## Das Wichtigste in Kürze

- Für jede Zulassung: **Personalausweis**, **eVB-Nummer**, **Zulassungsbescheinigung Teil II** und ein **SEPA-Mandat** für die Kfz-Steuer.
- Bei Gebrauchtwagen zusätzlich **Teil I**, der **HU-Nachweis** und, wenn das Kennzeichen wechselt, die alten Schilder.
- Wer nicht selbst kommt, braucht eine **Vollmacht** und eine Ausweiskopie des Halters; Firmen legen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vor.
- Häufigster Grund für eine Abweisung: **abgelaufene HU** oder eine falsch abgetippte eVB.

## Diese Unterlagen brauchen Sie immer

- **Personalausweis oder Reisepass** mit Meldebescheinigung. Die Adresse muss mit dem Wohnsitz übereinstimmen.
- **eVB-Nummer** als Nachweis der Kfz-Haftpflicht. Sie kommt nach dem Tarifabschluss per E-Mail; siehe [eVB-Nummer beantragen](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen).
- **Zulassungsbescheinigung Teil II** (früher Fahrzeugbrief). Bei fabrikneuen Fahrzeugen ersetzt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) den Teil II.
- **SEPA-Lastschriftmandat** für die Kfz-Steuer, mit IBAN. Ohne Mandat keine Zulassung.

## Zusätzliche Unterlagen je Vorgang

| Vorgang | Zusätzlich zu den Grundunterlagen |
| --- | --- |
| Neuzulassung Neuwagen | COC-Bescheinigung, ggf. Wunschkennzeichen-Reservierung |
| Neuzulassung Gebrauchtwagen / Import | Teil I, HU-Nachweis; bei Import Zollunterlagen und ggf. Gutachten nach § 21 StVZO |
| Umschreibung mit Halterwechsel | Teil I, HU-Nachweis, bisherige Kennzeichen (wenn sie wechseln), Kaufvertrag empfohlen |
| Umschreibung ohne Halterwechsel (Umzug) | Teil I, Kennzeichen nur bei Wechsel; keine neue eVB |
| Wiederzulassung | Teil I, HU-Nachweis, eVB |
| Abmeldung | Teil I, Kennzeichenschilder; Teil II nur bei Verwertungsnachweis |

Einzelne Zulassungsbehörden verlangen weitere Nachweise. Prüfen Sie vor dem Termin die Website Ihrer Behörde.

## Vollmacht, Firma, Minderjährige, Leasing

- **Vollmacht:** Schriftliche Vollmacht des Halters, Ausweiskopie des Halters und Ausweis der bevollmächtigten Person. Viele Behörden stellen ein Formular bereit und verlangen zusätzlich die Einwilligung zur Abfrage von Gebührenrückständen.
- **Firmenfahrzeuge:** Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Ausweis der vertretungsberechtigten Person, bei Beauftragten eine Vollmacht.
- **Minderjährige Halter:** Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopien.
- **Leasing- und finanzierte Fahrzeuge:** Teil II bleibt meist bei Bank oder Leasinggeber; sie stellen eine Vollmacht oder schicken den Teil II direkt an die Behörde.

## Warum die Zulassungsstelle Unterlagen zurückweist

1. **HU abgelaufen:** Ohne gültige Hauptuntersuchung keine Zulassung. Bei Gebrauchten vorher prüfen.
2. **eVB falsch oder abgelaufen:** Nummer aus der E-Mail kopieren statt abtippen; Gültigkeit beachten ([Ratgeber Gültigkeit](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/gueltigkeit)).
3. **Adresse im Ausweis veraltet:** Erst beim Einwohnermeldeamt ummelden, dann zur Zulassungsstelle.
4. **Gebührenrückstände:** Offene Kfz-Steuer oder Gebühren blockieren die Zulassung, bis sie bezahlt sind.
5. **Teil II fehlt:** Bei finanzierten Fahrzeugen liegt er bei der Bank. Rechtzeitig anfordern.

## FAQ: Unterlagen für die Zulassung

**Reicht der Führerschein als Ausweis?**

Nein. Die Zulassungsstelle verlangt Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Der Führerschein ist kein Identitätsnachweis.

**Brauche ich den Kaufvertrag?**

Vorgeschrieben ist er nicht, viele Behörden sehen ihn aber gern, vor allem wenn der Teil II noch auf den Verkäufer lautet. Für Sie ist er außerdem der Nachweis gegenüber dem Versicherer.

**Was ist die COC-Bescheinigung?**

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie ersetzt bei fabrikneuen Fahrzeugen den Teil II, den die Behörde dann erst ausstellt.

**Kann ich online zulassen, wenn der Teil II bei der Bank liegt?**

Für i-Kfz brauchen Sie den Sicherheitscode des Teil II. Liegt er bei der Bank, müssen Sie ihn anfordern oder vor Ort mit Vollmacht der Bank zulassen.

**Wie lange ist die HU-Bescheinigung gültig?**

Maßgeblich ist der Fälligkeitsmonat auf der Plakette bzw. im Prüfbericht. Ist er überschritten, verweigert die Zulassungsstelle die Zulassung.

**Muss ich das SEPA-Mandat vorab ausfüllen?**

Das Formular gibt es bei der Behörde und online. Vorab ausgefüllt spart Zeit; bei i-Kfz wird es digital erteilt.

## Die eVB-Nummer fehlt noch?

Tarif vergleichen, online abschließen, eVB per E-Mail erhalten – dann ist die Checkliste vollständig.

- [Kfz-Versicherung vergleichen](https://www.evb-nummer-online.com/vergleich?type=autoversicherung)
- [Online zulassen mit i-Kfz](https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/i-kfz)

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