# Auto ummelden nach Umzug

> Auto nach Umzug ummelden: Adresse unverzüglich ändern ✓ Kennzeichen behalten seit 2015 ✓ keine neue eVB ✓ Versicherer informieren ✓ online per i-Kfz.

Quelle: https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/ummelden-umzug
Stand: 2026-10-29

Neue Adresse, gleiches Auto: Was Sie nach dem Umzug bei Zulassungsbehörde, Versicherung und Kfz-Steuer erledigen müssen, ob das Kennzeichen bleibt und was es kostet.

## Das Wichtigste in Kürze

- Nach dem Umzug müssen Sie die **Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich** ändern lassen, auch innerhalb derselben Stadt.
- Das **Kennzeichen dürfen Sie behalten**, auch beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk (bundesweit seit 2015). Ein neues Kennzeichen ist freiwillig.
- Eine **neue eVB-Nummer ist nicht nötig**, der Halter bleibt derselbe. Informieren Sie aber den Versicherer: Die Regionalklasse kann den Beitrag ändern.
- Die Ummeldung geht vor Ort oder online über **i-Kfz**, wenn Ihre Behörde angeschlossen ist.

## Wann Sie ummelden müssen

Nach [§ 15 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen)](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html) muss der Halter Änderungen der Anschrift der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. In der Praxis heißt das: zeitnah nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Zulassungsstelle gleicht die Adresse mit dem Melderegister ab. Wer die Ummeldung versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld und bekommt Post der Behörde (etwa HU-Erinnerungen oder Bußgeldbescheide) an die alte Adresse.

Zuerst zum Einwohnermeldeamt, dann zur Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle verlangt den Ausweis mit der neuen Adresse.

## Kennzeichen behalten oder neues wählen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die **bundesweite Kennzeichenmitnahme**: Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Das spart die Kosten für neue Schilder und die Plaketten. Ein Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist freiwillig.

| Situation | Kennzeichen | Vorgang |
| --- | --- | --- |
| Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks | bleibt | Adressänderung in Teil I |
| Umzug in anderen Bezirk, Kennzeichen behalten | bleibt | Umschreibung ohne Halterwechsel, neue Teil I |
| Umzug in anderen Bezirk, neues Kennzeichen | neu | Umschreibung, neue Schilder und Plaketten |

## So läuft die Ummeldung ab

1. **Beim Einwohnermeldeamt** anmelden; neue Adresse im Ausweis eintragen lassen.
2. **Unterlagen** zusammenstellen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Bezirkswechsel auch Teil II und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (die Steuer wird in Ihrem neuen Hauptzollamt geführt).
3. **Ummelden** bei der Zulassungsbehörde des neuen Wohnorts oder online über [i-Kfz](https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/i-kfz).
4. **Versicherer informieren.** Die neue Adresse ändert die Regionalklasse; der Beitrag kann steigen oder sinken. Steigt er ohne bessere Leistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Siehe [Regionalklassen](https://www.evb-nummer-online.com/kfz-versicherung/regionalklassen).

**Keine neue eVB:** Die eVB-Nummer wird nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel verlangt. Beim Umzug bleibt der Versicherungsvertrag bestehen.

## Was die Ummeldung kostet

Die Gebühren richten sich nach der [Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/) und sind je nach Vorgang und Behörde unterschiedlich. Eine reine Adressänderung ist günstiger als eine Umschreibung mit neuem Kennzeichen, bei der Schilder und Plaketten hinzukommen. Online über i-Kfz sind die Gebühren niedriger als am Schalter. Den konkreten Betrag nennt die Gebührentabelle Ihrer Zulassungsbehörde.

## FAQ: Auto ummelden nach Umzug

**Muss ich nach dem Umzug eine neue eVB-Nummer beantragen?**

Nein. Die eVB wird nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel verlangt. Beim Umzug bleibt der Halter derselbe und der Versicherungsvertrag läuft weiter.

**Darf ich mein Kennzeichen behalten?**

Ja, bundesweit seit 2015, auch beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk. Ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts ist freiwillig.

**Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?**

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung. Erledigen Sie die Ummeldung zeitnah nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

**Ändert sich mein Versicherungsbeitrag?**

Möglicherweise. Mit dem Zulassungsbezirk ändert sich die Regionalklasse. Der Versicherer passt den Beitrag an; steigt er ohne Leistungsverbesserung, können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

**Kann ich online ummelden?**

Ja, über i-Kfz, wenn Ihre neue Zulassungsbehörde angeschlossen ist. Sie brauchen den Personalausweis mit Online-Funktion und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen.

**Was passiert mit der Kfz-Steuer?**

Die Zulassungsbehörde meldet die Änderung an den Zoll. Bei einem Wechsel des Hauptzollamts wird ein neues SEPA-Mandat erteilt; die Steuer läuft ohne Unterbrechung weiter.

## Regionalklasse gestiegen?

Nach dem Umzug lohnt der Tarifvergleich. Bei Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

- [Kfz-Versicherung vergleichen](https://www.evb-nummer-online.com/vergleich?type=autoversicherung)
- [Sonderkündigung erklärt](https://www.evb-nummer-online.com/kfz-versicherung/kuendigen)

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Wie der Zulassungsbezirk den Beitrag beeinflusst und was bei einer Neueinstufung gilt.

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