# i-Kfz Online-Zulassung 2026

> i-Kfz Online-Zulassung 2026 ✓ Fahrzeug komplett digital zulassen ✓ Ohne Termin ✓ Schritt-für-Schritt mit eVB-Nummer, eID & SEPA-Mandat ✓ Sofort fahrbereit

Quelle: https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/i-kfz
Stand: 2026-07-06

Fahrzeug komplett online zulassen — ohne Termin bei der Zulassungsstelle. So funktioniert die digitale Zulassung mit eVB-Nummer, eID und SEPA-Mandat.

## Das Wichtigste in Kürze

- **i-Kfz** ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung: An-, Um-, Wieder- und Abmeldung komplett digital, rund um die Uhr und ohne Termin.
- Seit **Stufe 4 (2023)** in allen 16 Bundesländern verfügbar; mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis dürfen Sie direkt nach Abschluss fahren.
- Voraussetzungen: **Personalausweis mit Online-Funktion** (eID + PIN), gültige **eVB-Nummer**, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung.
- Die Gebühr ist online günstiger als am Schalter; Plaketten und Papiere kommen per Post. Rechtsgrundlage sind [Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__30.html).

## Was ist i-Kfz?

Kurz erklärt

i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ist die Online-Zulassung von Fahrzeugen — komplett digital, rund um die Uhr und ohne Termin oder Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Seit der vierten Ausbaustufe ist sie in allen 16 Bundesländern verfügbar.

Statt persönlich bei der Zulassungsstelle zu erscheinen, wickeln Sie An-, Um-, Wieder- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs über das zentrale i-Kfz-Portal bzw. das Portal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt ab. Die Zulassung erfolgt unmittelbar: Nach erfolgreicher Identifizierung und Bezahlung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF und dürfen direkt losfahren. Voraussetzung für jede Zulassung ist eine gültige [eVB-Nummer](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen) als Nachweis der Kfz-Haftpflicht.

Die Ausbaustufen im Überblick

- **Stufe 1–3:** Außerbetriebsetzung und einfache Wiederzulassung online
- **Stufe 4 (seit 2023):** Neuzulassung, Umschreibung, Halterwechsel und Adressänderung — auch für Firmen und Händler
- **Sofortige Nutzung:** vorläufiger Zulassungsnachweis direkt nach Abschluss, Plaketten und Papiere folgen per Post

## Voraussetzungen für die Online-Zulassung

Für i-Kfz brauchen Sie ein paar digitale Voraussetzungen. Fehlt eine davon, ist die Online-Zulassung nicht möglich — der Gang zur Zulassungsstelle bleibt dann die Alternative.

Identität

- • Personalausweis mit Online-Funktion (eID)
- • Aktive PIN für den Ausweis
- • AusweisApp auf Smartphone oder PC

Versicherung & Zahlung

- • Gültige eVB-Nummer
- • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- • Online-Bezahlung der Gebühren

Fahrzeugpapiere

- • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscode
- • Verdeckte Codes auf Kennzeichen-Plaketten freilegen
- • Gültige HU-Plakette

Technik

- • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser
- • Drucker für die Papiere
- • Stabile Internetverbindung

## Schritt-für-Schritt Anleitung

Schließen Sie zuerst Ihre Kfz-Versicherung ab. Über unseren [Kfz-Tarifvergleich](https://www.evb-nummer-online.com/vergleich?type=autoversicherung) erhalten Sie die 7-stellige eVB-Nummer in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail.

Öffnen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder das zentrale i-Kfz-Portal und wählen Sie den gewünschten Vorgang (z. B. Neuzulassung).

Weisen Sie sich mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises und der AusweisApp aus. Das Smartphone liest den Ausweis dafür per NFC aus.

Tragen Sie eVB-Nummer, die Sicherheitscodes aus den Fahrzeugpapieren und — bei Wiederzulassung — die freigelegten Codes der Kennzeichen-Plaketten ein.

Erteilen Sie das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bezahlen Sie die Zulassungsgebühren online per Giropay, Kreditkarte oder ähnlichem Verfahren.

Sie erhalten sofort den vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Ausgedruckt dürfen Sie damit fahren — Plaketten, Stempel und endgültige Papiere kommen per Post.

## Welche Vorgänge sind online möglich?

Mit der vierten Ausbaustufe deckt i-Kfz fast alle gängigen Zulassungsvorgänge ab:

- **Neuzulassung:** fabrikneue oder noch nie zugelassene Fahrzeuge
- **Umschreibung:** Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf, mit oder ohne Kennzeichenwechsel
- **Wiederzulassung:** nach vorheriger Außerbetriebsetzung
- **Außerbetriebsetzung:** Abmeldung des Fahrzeugs
- **Adressänderung** innerhalb desselben Zulassungsbezirks

**Hinweis:** Wunschkennzeichen lassen sich in vielen Bezirken vorab reservieren und in den i-Kfz-Vorgang übernehmen. Saison- und Kurzzeitkennzeichen sind dagegen nicht überall online verfügbar — prüfen Sie das Portal Ihrer Behörde.

## Vorteile & Grenzen von i-Kfz

Vorteile

- • Kein Termin, keine Wartezeit
- • Rund um die Uhr verfügbar
- • Sofort fahrbereit dank vorläufigem Nachweis
- • Oft günstigere Gebühren als vor Ort

Grenzen

- • eID & PIN zwingend erforderlich
- • Nur Fahrzeuge mit neuen Papieren (ab 2015) mit Sicherheitscodes
- • Plaketten kommen erst per Post
- • Nicht für alle Sonderfälle nutzbar

## Gebühren: online günstiger als am Schalter

Die Zulassungsgebühren richten sich nach der [Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/). Für Vorgänge über i-Kfz sieht sie reduzierte Gebühren vor, weil die Behörde weniger Aufwand hat. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder, die Sie online bestellen oder beim Schildermacher kaufen, und bei einem Wunschkennzeichen die Reservierungsgebühr.

| Kostenpunkt | Vor Ort | Online (i-Kfz) |
| --- | --- | --- |
| Zulassungsgebühr | nach GebOSt | nach GebOSt, reduziert |
| Kennzeichenschilder | Schildermacher vor Ort | online bestellt, per Post |
| Wunschkennzeichen | Reservierungsgebühr | Reservierungsgebühr |
| Fahren vor Erhalt der Plaketten | entfällt, Plaketten sofort | vorläufiger Zulassungsnachweis, bis zu 10 Tage |

Die konkreten Beträge nennt die Gebührentabelle Ihrer Zulassungsbehörde; sie unterscheiden sich je nach Vorgang.

Die eVB-Nummer kostet in beiden Fällen nichts. Sie kommt nach dem Tarifabschluss per E-Mail; Details im Ratgeber [eVB-Nummer beantragen](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen).

## Wann i-Kfz nicht funktioniert

Die Online-Zulassung deckt die Standardfälle ab. In diesen Situationen bleibt der Weg zur Zulassungsstelle:

- **Ausweis ohne aktivierte Online-Funktion:** Die eID muss freigeschaltet und die PIN bekannt sein. Die Freischaltung erledigt das Bürgeramt; eine neue PIN gibt es über den PIN-Rücksetzdienst.
- **Zulassungsbescheinigungen ohne Sicherheitscodes:** Ältere Papiere tragen die verdeckten Codes nicht. Sie müssen vorher bei der Behörde gegen neue getauscht werden.
- **Fahrzeuge mit Einzelabnahme:** Importe ohne EG-Typgenehmigung, Umbauten mit Gutachten nach § 21 StVZO oder Oldtimer mit H-Kennzeichen-Gutachten werden vor Ort geprüft.
- **Gebührenrückstände:** Offene Kfz-Steuer oder Gebühren blockieren auch die Online-Zulassung.
- **Behörde nicht angeschlossen:** i-Kfz ist bundesweit verfügbar, einzelne Behörden bieten aber nicht alle Vorgänge online an. Das Portal zeigt beim Start, was möglich ist.

Firmen und Vertreter

Seit Stufe 4 können auch Unternehmen online zulassen, über ein Unternehmenskonto mit Identifizierung der vertretungsberechtigten Person. Eine Zulassung im Auftrag Dritter (Autohaus, Zulassungsdienst) läuft über eigene Großkunden-Schnittstellen, nicht über das Bürgerportal.

Was Sie vor Ort mitbringen müssen, wenn i-Kfz ausscheidet, steht in der [Unterlagen-Checkliste](https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/unterlagen).

## Häufige Probleme — und wie Sie sie lösen

eID ist nicht freigeschaltet

Bei älteren Ausweisen muss die Online-Funktion erst aktiviert werden. Das geht im Bürgeramt oder teils online — planen Sie hierfür Vorlauf ein.

Sicherheitscode nicht lesbar

Die verdeckten Codes auf Zulassungsbescheinigung und Plaketten müssen vollständig freigerubbelt und scharf abfotografiert werden, sonst scheitert die Prüfung.

Fahrzeug ohne neue Papiere

Fahrzeuge mit alten Papieren ohne Sicherheitscodes können nicht online zugelassen werden. Hier bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle.

## Häufige Fragen zu i-Kfz

Brauche ich für i-Kfz eine eVB-Nummer?

Ja. Die eVB-Nummer ist der verpflichtende Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht und wird im i-Kfz-Portal abgefragt. Sie erhalten sie sofort nach Abschluss Ihrer Versicherung.

Darf ich nach der Online-Zulassung sofort fahren?

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Ausgedruckt berechtigt er Sie bis zum Eintreffen der Plaketten zur Fahrt.

Was kostet die Online-Zulassung?

Die Gebühren liegen je nach Vorgang meist zwischen etwa 13 und 30 Euro und sind häufig günstiger als die Zulassung vor Ort. Hinzu kommen Kosten für die Kennzeichen-Schilder.

In welchen Bundesländern ist i-Kfz verfügbar?

Mit der vierten Ausbaustufe ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung in allen 16 Bundesländern möglich. Der Funktionsumfang einzelner Portale kann sich jedoch leicht unterscheiden.

## Weitere hilfreiche Ratgeber

So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer in wenigen Minuten — Schritt für Schritt.

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## eVB-Nummer für Ihre Online-Zulassung

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