# Versicherungskennzeichen 2026

> Versicherungskennzeichen 2026: direkt vom Versicherer, ohne Zulassungsstelle ✓ Verkehrsjahr ab 1. März ✓ Kosten & Pflicht für Mofa, Roller & E-Scooter.

Quelle: https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/versicherungskennzeichen
Stand: 2026-07-07

Mofa, Roller, E-Scooter oder S-Pedelec: So bekommen Sie das kleine Kennzeichen direkt vom Versicherer — mit Kosten, Verkehrsjahr-Regeln und allem, was Sie zum Kauf brauchen.

## Das Wichtigste in Kürze

- Das Versicherungskennzeichen gibt es **direkt vom Versicherer** — ein Gang zur Zulassungsstelle ist nicht nötig, eine eVB-Nummer auch nicht.
- Es gilt für **Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h**, Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter (dort als Versicherungsplakette).
- Das **Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar** — die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich, altes Kennzeichen ab 1. März = kein Versicherungsschutz.
- Die Haftpflicht kostet je nach Fahrzeug, Anbieter und Alter des Fahrers grob **ab ca. 30–70 € pro Verkehrsjahr** (ungefähre Marktspanne), E-Scooter meist günstiger.

## Was ist das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen (umgangssprachlich „Mofakennzeichen" oder „Rollerkennzeichen") ist ein kleines Kennzeichen-Schild, das Sie **direkt vom Versicherer** erhalten — ein Termin bei der Zulassungsstelle ist **nicht nötig**. Es ist zugleich der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Vorgesehen ist es für zulassungsfreie Kleinfahrzeuge, vor allem **Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h** (Motorroller, Mopeds), **Mofas bis 25 km/h**, **S-Pedelecs** sowie **E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis** — bei E-Scootern in Form einer aufklebbaren Versicherungsplakette.

**Wichtig:** Für das Versicherungskennzeichen brauchen Sie **keine eVB-Nummer**. Die eVB ist nur für Fahrzeuge nötig, die bei der Zulassungsstelle angemeldet werden — das kleine Kennzeichen selbst **ist** bereits der Versicherungsnachweis.

## Verkehrsjahr: Gültig vom 1. März bis Ende Februar

Das Versicherungskennzeichen gilt immer für ein **Verkehrsjahr**: vom **1\. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres**. Damit auf einen Blick erkennbar ist, ob ein Kennzeichen aktuell ist, wechselt die **Schriftfarbe jedes Jahr** — sie rotiert zwischen Grün, Schwarz und Blau.

Wer ab dem 1. März noch mit dem Kennzeichen des abgelaufenen Verkehrsjahres fährt, ist **ohne Versicherungsschutz** unterwegs. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine **Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)** — es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, und bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden.

## Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

| Fahrzeugart | Versicherungskennzeichen nötig? |
| --- | --- |
| Mofa (bis 25 km/h) | **Ja** |
| Kleinkraftrad / Roller (bis 50 ccm, max. 45 km/h) | **Ja** |
| E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) | **Ja** (Versicherungsplakette) |
| S-Pedelec (bis 45 km/h) | **Ja** |
| Quad / leichtes vierrädriges Kfz (bis 50 ccm) | **Ja** |
| E-Bike / Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) | **Nein** — gilt rechtlich als Fahrrad |

Für schnellere oder hubraumstärkere Quads gilt dagegen die reguläre Zulassungspflicht — Details dazu finden Sie in unserem Überblick zur [Quadversicherung](https://www.evb-nummer-online.com/quadversicherung).

## Was kostet das Versicherungskennzeichen?

Der Preis hängt vom Fahrzeugtyp, vom Anbieter und vor allem vom **Alter des Fahrers** ab: Jüngere Fahrer zahlen bei fast allen Versicherern einen Zuschlag. Als grobe Orientierung (ungefähre Marktspannen, keine Garantiepreise):

| Fahrzeug | Haftpflicht pro Verkehrsjahr (ca.) |
| --- | --- |
| Roller / Moped (bis 45 km/h) | **ab ca. 30–70 €** — jüngere Fahrer eher am oberen Rand |
| Mofa (bis 25 km/h) | meist etwas günstiger als Roller |
| E-Scooter | in der Regel der günstigste Fall |
| Optionale Teilkasko (z. B. Diebstahl) | gegen Aufpreis, je nach Anbieter |

Ungefähre Marktangaben, Stand: Juli 2026 — tatsächliche Beiträge je nach Anbieter, Tarif und Alter des Fahrers abweichend.

**Gut zu wissen:** Wer das Kennzeichen erst später im Verkehrsjahr kauft, zahlt bei den meisten Anbietern nur einen **anteiligen Beitrag** für die verbleibende Zeit bis Ende Februar.

## Wo und wie kaufen Sie das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gibt es **online direkt beim Versicherer** oder in vielen Geschäftsstellen und Agenturen. Vor Ort nehmen Sie das Schild häufig **sofort mit**; bei Online-Bestellung wird es Ihnen innerhalb weniger Tage **zugeschickt**. Ein Behördengang entfällt komplett.

Für den Abschluss benötigen Sie in der Regel nur:

- ✓ **Fahrzeugdaten** aus der Betriebserlaubnis bzw. dem Datenblatt (Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugart)
- ✓ **Persönliche Daten des Halters** — insbesondere das Alter, da es den Beitrag beeinflusst
- ✓ **Zahlungsdaten** für den einmaligen Beitrag pro Verkehrsjahr

## Abgrenzung: Wann brauchen Sie stattdessen eine eVB-Nummer?

Sobald ein Zweirad **mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h** Höchstgeschwindigkeit hat — etwa eine 125er oder ein Motorrad — reicht das Versicherungskennzeichen nicht mehr. Dann gilt die reguläre Zulassungspflicht: Sie brauchen ein **amtliches Kennzeichen** von der Zulassungsstelle und dafür eine [eVB-Nummer](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen) als elektronischen Versicherungsnachweis.

Die eVB erhalten Sie nach Abschluss einer Motorradversicherung sofort per E-Mail — welche Tarife und Leistungen dabei wichtig sind, zeigt unser Überblick zur [Motorradversicherung](https://www.evb-nummer-online.com/motorradversicherung).

## FAQ: Versicherungskennzeichen für Mofa, Roller & E-Scooter

**Wann muss ich das Versicherungskennzeichen wechseln?**

Immer zum **1\. März**: Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres, danach verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit. Kaufen Sie das neue Kennzeichen am besten schon im Februar, damit Sie am 1. März nahtlos weiterfahren können. Die jährlich wechselnde Schriftfarbe macht abgelaufene Kennzeichen für Polizei und Versicherer sofort erkennbar — ein „Aufbrauchen“ des alten Kennzeichens ist nicht erlaubt.

**Was kostet die Rollerversicherung für Fahranfänger?**

Junge Fahrer zahlen bei fast allen Versicherern einen **Alterszuschlag**, weil sie statistisch häufiger Unfälle verursachen. Der Beitrag liegt dann eher am oberen Ende der marktüblichen Spanne von grob 30–70 € pro Verkehrsjahr — teils auch darüber, je nach Anbieter und Tarif. Ältere Fahrer (häufig ab etwa Mitte 20) erhalten spürbar günstigere Beiträge. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich gerade für Fahranfänger.

**Brauche ich für mein E-Bike ein Versicherungskennzeichen?**

Kommt auf den Typ an: Ein **Pedelec mit Motorunterstützung bis 25 km/h** gilt rechtlich als Fahrrad und braucht **kein** Versicherungskennzeichen. Anders beim **S-Pedelec**, das bis 45 km/h unterstützt: Es zählt als Kleinkraftrad und ist versicherungskennzeichenpflichtig — zusätzlich gelten Führerschein- und Helmpflicht. Prüfen Sie im Zweifel die Angaben in der Betriebserlaubnis Ihres Rads.

**Lohnt sich Teilkasko für den Roller?**

Die Teilkasko gibt es beim Versicherungskennzeichen als **optionalen Zusatz gegen Aufpreis**. Sie deckt vor allem **Diebstahl** ab — bei Rollern ein reales Risiko, da sie leicht zu entwenden sind — sowie je nach Tarif z. B. Brand oder Elementarschäden. Bei neuen oder hochwertigen Rollern ist der Zusatz meist sinnvoll; bei einem alten Fahrzeug mit geringem Restwert kann die reine Haftpflicht ausreichen. Vergleichen Sie Aufpreis und Fahrzeugwert.

**Was passiert, wenn ich mit abgelaufenem Kennzeichen fahre?**

Ab dem 1. März sind Sie mit dem alten Kennzeichen **ohne Versicherungsschutz** unterwegs. Das ist eine **Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz** und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Noch gravierender: Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für sämtliche Personen- und Sachschäden. Besorgen Sie das neue Kennzeichen deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag.

**Brauche ich für Mofa und Roller einen Helm und Führerschein?**

Ja, in den Grundzügen: Für Kleinkrafträder bis 45 km/h ist die **Führerscheinklasse AM** nötig, die in Deutschland ab 15 Jahren erworben werden kann; sie ist auch in den Klassen B und A enthalten. Für das Mofa bis 25 km/h reicht die **Mofa-Prüfbescheinigung**. Auf Mofa und Roller gilt **Helmpflicht** — für E-Scooter dagegen nicht, dort wird ein Helm lediglich empfohlen.

## Aufs größere Zweirad umsteigen?

125er oder Motorrad brauchen ein amtliches Kennzeichen und eine eVB-Nummer. Vergleichen Sie die Tarife der Motorradversicherung — die eVB gibt es nach dem Abschluss sofort per E-Mail.

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