# eVB für Kurzzeitkennzeichen 2026

> Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kurzzeit-eVB nötig ✓ max. 5 Tage gültig ✓ Kosten 55–170 € ✓ Voraussetzungen, HU-Regeln & Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026.

Quelle: https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/kurzzeitkennzeichen
Stand: 2026-07-06

Überführungsfahrt, Probefahrt oder Fahrt zum TÜV: So bekommen Sie die spezielle Kurzzeit-eVB und das 5-Tages-Kennzeichen — mit Kosten, Voraussetzungen und Ablauf.

## Das Wichtigste in Kürze

- Das Kurzzeitkennzeichen gilt **maximal 5 Tage** (§ 16a FZV) — für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.
- Sie brauchen eine **spezielle Kurzzeit-eVB** — die normale eVB-Nummer einer regulären Kfz-Versicherung funktioniert dafür nicht.
- Gesamtkosten: ca. **55–170 €** (Versicherung 30–130 € + Zulassungsgebühr ca. 13 € + Schilder 10–25 €).
- Ohne gültige HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken erlaubt.

## Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (umgangssprachlich auch „5-Tages-Kennzeichen" oder „Überführungskennzeichen") ist in der [**Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)**](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html) geregelt. Es erlaubt, ein **nicht zugelassenes Fahrzeug** für maximal **5 aufeinanderfolgende Tage** im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen — typisch für:

- **Überführungsfahrten** — z. B. das frisch gekaufte, abgemeldete Auto vom Verkäufer nach Hause bringen
- **Probefahrten** — ein abgemeldetes Fahrzeug vor dem Kauf ausgiebig testen
- **Prüfungsfahrten** — Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Werkstatt

Erkennbar ist das Kennzeichen am **gelben Feld am rechten Rand**, in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist, und an der Erkennungsnummer, die mit **03 oder 04** beginnt. Nach Ablauf der 5 Tage ist das Kennzeichen wertlos — jede weitere Fahrt gilt als Fahren ohne Zulassung.

## Die spezielle Kurzzeit-eVB — nicht mit der normalen eVB verwechseln

Der häufigste Fehler: Viele versuchen, das Kurzzeitkennzeichen mit der [normalen eVB-Nummer](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen) einer regulären Kfz-Versicherung zu beantragen. **Das funktioniert nicht.** Für das Kurzzeitkennzeichen braucht es eine **eigens dafür ausgestellte Kurzzeit-eVB** — eine elektronische Versicherungsbestätigung mit eingeschränktem Verwendungszweck, die nur die Zulassung für maximal 5 Tage erlaubt.

Die Kurzzeit-eVB erhalten Sie bei Kfz-Direktversicherern und spezialisierten Online-Anbietern — in der Regel sofort per E-Mail. Der Versicherungsschutz ist eine einmalige Kurzzeit-Haftpflicht; die Kosten liegen je nach Anbieter meist zwischen **30 und 130 €** für den gesamten Gültigkeitszeitraum.

**Spar-Tipp:** Manche Versicherer erstatten die Kosten der Kurzzeit-eVB oder bieten sie kostenlos an, wenn Sie das Fahrzeug anschließend dort dauerhaft versichern. Wer den Kauf plant, vergleicht deshalb am besten vorher schon die [regulären Kfz-Tarife](https://www.evb-nummer-online.com/kfz-versicherung) — die dauerhafte eVB gibt es dort sofort dazu.

## Voraussetzungen: Das brauchen Sie

- ✓ **Kurzzeit-eVB** (7-stelliger Code, speziell für Kurzzeitkennzeichen)
- ✓ **Personalausweis** oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ✓ **Fahrzeugdokumente**: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein/-brief)
- ✓ **Gültige Hauptuntersuchung (HU)** — seit 2015 Pflicht für den vollen Nutzungsumfang
- ✓ Ggf. **SEPA-Mandat/Gebühr** für die Zulassungsstelle (ca. 13 €)

**Ohne gültige HU** wird das Kurzzeitkennzeichen zwar ausgestellt, aber mit stark eingeschränktem Radius: erlaubt sind dann nur Fahrten zur HU-Prüfstelle oder zur Werkstatt (zwecks Mängelbeseitigung) — und zwar nur **innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzender Bezirke**.

## Kosten im Überblick

| Posten | Kosten (ca.) |
| --- | --- |
| Kurzzeit-eVB / Kurzzeitversicherung | **30–130 €** (einmalig) |
| Gebühr Zulassungsstelle | **ca. 13 €** |
| Kennzeichenschilder (Prägung) | **10–25 €** |
| Gesamt | ca. 55–170 € |

Annahme: Standard-Fall mit gültiger HU, Preise je nach Region und Anbieter unterschiedlich (Stand: Juli 2026, Quellen: Gebührenordnung GebOSt, Anbieter-Preislisten).

## Schritt-für-Schritt zum Kurzzeitkennzeichen

1. **Kurzzeit-eVB online anfordern** — bei einem Direktversicherer oder Spezialanbieter; die eVB kommt sofort per E-Mail/SMS.
2. **Unterlagen zusammenstellen** — Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis, Kurzzeit-eVB.
3. **Zulassungsstelle aufsuchen** — zuständig ist die Behörde an Ihrem **Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs**. Das Kurzzeitkennzeichen wird in den meisten Bezirken weiterhin **vor Ort** beantragt (nicht über die [i-Kfz-Online-Zulassung](https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/i-kfz)).
4. **Schilder prägen lassen** — beim Schilderdienst an der Zulassungsstelle; das gelbe Feld enthält den letzten Gültigkeitstag.
5. **Losfahren** — ab Ausstellung maximal 5 Tage, danach ist das Kennzeichen ungültig und darf nicht weiterverwendet werden.

## Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen

- **Reguläre Zulassung:** Wer das Fahrzeug ohnehin behalten will, kann es direkt dauerhaft anmelden — mit einer normalen eVB-Nummer aus dem [Kfz-Versicherungsvergleich](https://www.evb-nummer-online.com/kfz-versicherung) und auf Wunsch komplett digital per [i-Kfz](https://www.evb-nummer-online.com/zulassung/i-kfz). Oft die wirtschaftlichere Lösung, da die Kurzzeit-Kosten entfallen.
- **Ausfuhrkennzeichen:** Für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland (mit eigener Ausfuhr-Versicherung, Gültigkeit bis 12 Monate).
- **Rotes Kennzeichen (06er):** Nur für Kfz-Händler und Werkstätten — wiederverwendbar für Probe- und Überführungsfahrten.

## FAQ: eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

**Kann ich eine normale eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen nutzen?**

Nein. Für das Kurzzeitkennzeichen braucht es eine **spezielle Kurzzeit-eVB** mit eingeschränktem Verwendungszweck. Eine eVB aus einem regulären Kfz-Versicherungsvertrag wird von der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert — umgekehrt lässt sich mit einer Kurzzeit-eVB auch keine dauerhafte Zulassung durchführen.

**Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?**

Maximal **5 aufeinanderfolgende Tage** ab Ausstellung (§ 16a FZV). Der letzte Gültigkeitstag steht im gelben Feld des Kennzeichens. Danach ist jede Fahrt damit Fahren ohne gültige Zulassung — es drohen Bußgeld und bei Unfällen der Verlust des Versicherungsschutzes.

**Was kostet das Kurzzeitkennzeichen insgesamt?**

Rechnen Sie mit **ca. 55–170 €**: Kurzzeit-eVB bzw. Kurzzeitversicherung 30–130 €, Zulassungsgebühr ca. 13 €, Kennzeichenschilder 10–25 €. Die Versicherung ist der größte Posten — Preisvergleich zwischen den Anbietern lohnt sich.

**Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU?**

Ja, aber nur eingeschränkt: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind ausschließlich Fahrten zur **HU-Prüfstelle oder Werkstatt** erlaubt — und nur innerhalb des Zulassungsbezirks sowie angrenzender Bezirke. Überführungs- oder Probefahrten quer durch Deutschland sind ohne HU nicht zulässig.

**Wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen?**

Bei der Zulassungsstelle an Ihrem **Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs** — Sie haben die Wahl. In den meisten Zulassungsbezirken ist der Antrag weiterhin nur vor Ort möglich; die i-Kfz-Online-Zulassung deckt Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht ab. Die Kurzzeit-eVB selbst können Sie vorab bequem online anfordern.

**Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?**

Nur bedingt. Das Kurzzeitkennzeichen ist eine deutsche Sonderregelung — einige Nachbarländer akzeptieren es nicht oder nur mit Zusatzdokumenten. Für Fahrzeug-Exporte ist das **Ausfuhrkennzeichen** die richtige (und rechtssichere) Wahl. Klären Sie Auslandsfahrten vorher mit dem Versicherer.

**Was mache ich nach der Überführung mit dem Fahrzeug?**

Für die dauerhafte Zulassung brauchen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung mit normaler eVB-Nummer. Tipp: Manche Versicherer erstatten die Kurzzeit-eVB-Kosten, wenn Sie das Fahrzeug anschließend dort versichern. Die reguläre eVB erhalten Sie nach dem Tarifabschluss **sofort per E-Mail** und können damit direkt zur Zulassungsstelle oder ins i-Kfz-Portal.

## Fahrzeug anschließend dauerhaft anmelden?

Nach der Überführung braucht Ihr Fahrzeug eine reguläre Kfz-Versicherung. Vergleichen Sie über 300 Tarife — die eVB-Nummer für die Zulassung gibt es sofort per E-Mail dazu.

[Jetzt Kfz-Versicherung vergleichen](https://www.evb-nummer-online.com/vergleich?type=autoversicherung) [eVB-Leitfaden lesen](https://www.evb-nummer-online.com/evb-nummer/beantragen)

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